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AU: Gesundheitsministerin will Krankschreibung über Onlineanbieter stoppen

Bundesgesundheitsministerin Warken will nun gegen Krankschreibungen über Onlineplattformen vorgehen. Angeblich könne jeder weiter Videosprechstunden beim Hausarzt nutzen.
/ Achim Sawall
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Videosprechstunde (Bild: Helios)
Videosprechstunde Bild: Helios

Im Rahmen der von der Koalition geplanten Verschärfungen bei der Krankschreibung will Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Internetanbieter stoppen, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ohne direkten Arzt-Kontakt auszustellen. "Wir werden bald konkrete Vorschläge vorlegen, um eine Krankschreibung per Online-Fragebogen ohne Arzt-Kontakt zu unterbinden", sagte Warken dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Damit wird diesem Missbrauch endlich ein Riegel vorgeschoben", betonte sie.

Union und SPD hätten bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, die Online-Krankschreibung durch "obskure Plattformen im Netz" auszuschließen. Warken verteidigte die von der Koalition beschlossene Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Es werde weiterhin eine Krankschreibung per Videosprechstunde möglich sein. "Niemand muss bei Krankheit zwingend in die Arztpraxis", sagte die CDU-Politikerin, die als Ministerin mit Bundestagsmandat monatlich rund 28.700 Euro brutto, und eine steuerfreie Aufwandspauschale von rund 4.319 Euro, erhält.

80 Prozent der Arztpraxen ohne Videosprechstunden

Doch tatsächlich bieten nicht alle Arztpraxen dies bisher an: Laut Umfragen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des IGES-Instituts bieten rund 20 Prozent der Arztpraxen eine Videosprechstunde an.

Laut Angaben von Sausen Rechtsanwälte vom Dezember 2025 sind solch offensichtlich missbräuchliche Online-Krankschreibungen ohnehin nutzlos, wie das Landesarbeitsgericht Hamm (Aktenzeichen 14 SLa 145/25) am 5. September 2025 entschieden hatte. Auch wer tatsächlich krank ist, darf kein Attest "erkaufen". Wer ein solches Attest einreiche, verliere regelmäßig den Anspruch auf Entgeltfortzahlung und riskiere zudem eine fristlose Kündigung, erklärten die Anwälte(öffnet im neuen Fenster).

Krankheitstage werden nur besser erfasst

Das sogenannte Reformpaket der Regierung sieht einschneidende Änderungen der gesetzlichen Regeln rund um die Krankschreibung vor: Beschäftigte sollen verpflichtend bereits am ersten Tag einer Krankheit zum Arzt gehen. Bisher ist eine Krankschreibung erst ab dem vierten Tag vorgeschrieben.

Spitzenpolitiker und Regierungsmitglieder, die meist keinen Tag in ihrem Leben körperlich schwer gearbeitet haben, unterliegen in Deutschland dagegen keiner klassischen Nachweis- oder Attestpflicht gegenüber einem Arbeitgeber. Krankheitsbedingte Ausfälle oder Absagen von Terminen werden bei Spitzenpolitikern überwiegend nur dann öffentlich kommuniziert, wenn es sich um schwere Erkrankungen oder in der Vergangenheit um Corona handelte.

Depressionen, Erschöpfungszustände, Krebs und Wirbelsäulenerkrankungen

Im Deutschen Ärzteblatt 14/26 wird darauf hingewiesen, dass es bislang keine vollständige Erhebung der Arbeitsunfähigkeitstage gibt, weder in Deutschland noch in vergleichbaren Industrieländern. Allerdings werden seit 2022 mit der elektronischen AU die Krankheitstage deutlich besser erfasst, was zu stark steigenden Angaben führt, erklärte(öffnet im neuen Fenster) der Arzt Willi Mast aus Gelsenkirchen.

Die relativ hohen AU-Tage sind laut Mast vor allem durch Langzeitkrankheiten bedingt – wie Depressionen, Erschöpfungszustände, Krebs und Wirbelsäulenerkrankungen. Laut einer Berechnung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK machten diese 3,3 Prozent der AU-Fälle aus – aber 40 Prozent der AU-Tage.


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