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AT&T: Verkauf von Kabel Deutschland gefährdet

Vodafone hat angekündigt, seine Bedingungen für die Übernahme von Kabel Deutschland nicht zu ändern. Wenn die Zustimmung von 75 Prozent der Aktionäre am kommenden Mittwoch nicht zustande kommt, könnte Vodafone selbst von AT&T gekauft werden.
/ Achim Sawall
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Technik bei Kabel Deutschland (Bild: Lisi Niesner/Reuters)
Technik bei Kabel Deutschland Bild: Lisi Niesner/Reuters

Einige Kabel-Deutschland-Aktionäre wollen der Übernahme durch Vodafone nicht zustimmen, wodurch die Übernahme scheitern könnte. Das berichtet die britische Financial Times(öffnet im neuen Fenster) . Der britische Mobilfunkkonzern hat bis zum 11. September 2013 die Zustimmung von 75 Prozent der Kabel-Deutschland-Anteilseigner gefordert. Das Management von Kabel Deutschland hat zur Annahme des Angebots aufgerufen.

Einige Aktionäre des Kabelnetzbetreibers fordern, dass Vodafone sich auch mit einem etwas niedrigeren Anteil der Aktien zufriedengeben soll. Ein Großaktionär habe erklärt, dass bei vielen großen Übernahmen in Deutschland seit 2007 die Zustimmung bei knapp unter 70 Prozent gelegen habe. Vodafone erklärte jedoch am 9. September 2013 in einer Finanzmitteilung (PDF)(öffnet im neuen Fenster) eindeutig: "Alle Angebote und Bedingungen bleiben unverändert und werden nicht angepasst."

Ein Scheitern der Übernahme von Kabel Deutschland könnte dazu führen, dass Vodafone anfällig für eine feindliche Übernahme durch den US-Konzern AT&T wird, der Interesse am Mobilfunkgeschäft der Briten in Europa, nicht aber an TV-Kabelnetzaktivitäten hat, so die Financial Times weiter.

Der Verkauf von Kabel Deutschland an Vodafone wird inklusive Schulden über zehn Milliarden Euro kosten. Vodafone hat die Übernahme bei der Europäischen Kommission in Brüssel angemeldet, weil die Umsätze der beteiligten Konzerne die EU-Aufgreifschwellen überschreiten. Hier steht die Zustimmung noch aus. Das Bundeskartellamt sieht die Übernahme "nach erster, vorläufiger Bewertung" als "eher komplementären Zusammenschluss" und überlässt die Prüfung der Europäischen Kommission. "Wir sind zu der Einschätzung gekommen, dass die Voraussetzungen für einen Verweisungsantrag nicht erfüllt sind, und werden darauf verzichten" , so Behördenchef Andreas Mundt.


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