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Assange-Auslieferung: Auf der dunklen Seite der Macht

Eine Londoner Bezirksrichterin entscheidet heute über die Auslieferung von Wikileaks -Gründer Julian Assange . Das Verfahren verlief alles andere als fair.
/ Friedhelm Greis
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Proteste gegen die Auslieferung von Julian Assange in die USA (Bild: Henry Nicholls/Reuters)
Proteste gegen die Auslieferung von Julian Assange in die USA Bild: Henry Nicholls/Reuters

Der Unterschied könnte größer kaum sein: Während Whistleblower Edward Snowden am 1. Weihnachtstag stolz die Geburt seines Sohnes verkündete(öffnet im neuen Fenster) , saß der Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, weiter abgeschirmt in einer Zelle im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh. Ob er in den kommenden Jahren wieder ein Weihnachten in Freiheit verbringen wird, entscheidet am (heutigen) Montag die britische Bezirksrichterin Vanessa Baraitser in erster Instanz. Sollte es zu einer Auslieferung in die USA kommen, droht dem 49-Jährigen dort eine lange Haftstrafe.

Über die Ende Februar vergangenen Jahres begonnene Anhörung berichtete vor wenigen Tagen auf dem Online-Hackertreffen rC3(öffnet im neuen Fenster) der Büroleiter des Europaabgeordneten Martin Sonneborn (Die Partei). Dustin Hoffmann hatte nach eigenen Angaben die Möglichkeit, als eine der wenigen Personen in den vergangenen zehn Monaten die Anhörung kontinuierlich zu verfolgen. Ein Verfahren, das seiner Ansicht nach nicht nur durch die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie geprägt war, sondern auch durch eine feindselige Haltung gegenüber Assange und neutralen Beobachtern.

Schlimmer als in Russland und der Türkei

Hoffmann zitierte den Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, Christian Mihr, mit den Worten: "Ich muss zunächst einmal sagen, dass ich mich in fast allen diesen Ländern, Türkei oder Russland, willkommener gefühlt habe als Beobachter einer internationalen Menschenrechtsorganisation (...) als hier bei dem Assange-Auslieferungsverfahren." Seine Organisation verfolgt das Verfahren mit besonderem Interesse, denn eine Auslieferung und mögliche Verurteilung Assanges durch die USA würde ihrer Ansicht nach(öffnet im neuen Fenster) einen "gefährlichen Präzedenzfall für Whistleblowerinnen und Whistleblower sowie für investigative Journalistinnen und Journalisten schaffen" .

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Die Erwartung, in den USA kein faires Verfahren wegen seiner Enthüllungen zu bekommen, hält Snowden in seinem Asyl in Russland fest. Ebenso wie der frühere NSA-Mitarbeiter wird auch Assange wegen des Spionage-Gesetzes von 1917 (Espionage Act) angeklagt. Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft. Die Vorwürfe lauten unter anderem auf Erhalt und Publikation geheimer diplomatischer und militärischer Dokumente - darunter auch solche, "deren unautorisierte Veröffentlichung die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten gefährden könnte" . Dazu zählen unter anderem 250.000 ungeschwärzte US-Botschaftsdepeschen .

Assange musste in den Glaskasten

Trotz der hohen Haftandrohung stellt sich die Frage, warum Assange in dem Verfahren und in der Auslieferungshaft wie ein gewalttätiger und gefährlicher Schwerverbrecher behandelt wurde. Laut Hoffmann zeigte sich das vor allem daran, dass Assange permanent in einem Glaskasten abgeschottet und ihm nicht erlaubte wurde, neben seinen Anwälten zu sitzen. Dabei hätten selbst die Vertreter der US-Seite nichts dagegen einzuwenden gehabt. Doch Richterin Baraitser habe das mit Verweis auf formale Gründe abgelehnt, obwohl sich dies später als unzutreffend herausgestellt habe.

So lief das Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange
So lief das Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange (1:29:22)

Dieses Vorgehen habe die Beobachtung des Prozesses deutlich erschwert. Denn die Journalisten hätten das Verfahren per Video aus einem anderen Raum verfolgen müssen. Dort seien die Äußerungen Assanges jedoch nicht verständlich gewesen. Selbst seine Anwälte hätten manchmal gar nicht mitbekommen, wenn er mit ihnen habe kommunizieren wollen.

Worum ging es juristisch in dem Verfahren?

Keine Auslieferung bei politischen Straftaten

Richterin Baraitser musste in der Anhörung nicht die Frage klären, ob die von den USA gegen Assange erhobenen Vorwürfe tatsächlich zutreffen. Dem Auslieferungsabkommen von 2003 (PDF)(öffnet im neuen Fenster) zwischen beiden Ländern zufolge sind eher formale Fragen zu prüfen. Allerdings ist bei "politischen Straftaten" eine Auslieferung nicht zulässig. Keine Rolle spielt hingegen, dass Assange australischer Staatsbürger ist und die angeblichen Vergehen nicht in den USA begangen wurden.

Nach Angaben Hoffmanns machten Assanges Anwälte neben politischen Motiven noch eine ganze Reihe weiterer Gründe gegen die Auslieferung geltend. Dazu zählten der angeschlagene Gesundheitszustand des 49-Jährigen, eine zu befürchtende unmenschliche Behandlung in US-Gefängnissen und Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens. Denn Großbritannien hat auch internationale Vereinbarungen wie die UN-Folterkonvention unterzeichnet.

Trumps "Krieg gegen den Journalismus"

Was die politischen Motive betrifft, so verwiesen die Anwälte unter anderem auf den "Krieg gegen den Journalismus" , den der scheidende US-Präsident Donald Trump ausgerufen haben soll. So habe der frühere FBI-Direktor James Comey davon berichtet(öffnet im neuen Fenster) , dass Trump sich Gedanken über der Verfolgung von Leaks und die Verhaftung von Journalisten gemacht habe. Comey erwähnte eine Diskussion im Weißen Haus mit Trump, in der er dem Präsidenten gesagt habe, es sei rechtlich schwierig, Reporter ins Gefängnis zu bringen, aber er sehe den Wert davon, "ein Exempel zu statuieren" , indem gegen eine Enthüllung vorgegangen werde. Trump habe daraufhin geantwortet: "Sie [die Journalisten] verbringen ein paar Tage im Gefängnis, lernen einen neuen Freund kennen und sind bereit zu reden." Doch Trump begnadigte bekanntlich lieber verurteilte Kriegsverbrecher(öffnet im neuen Fenster) als Personen wie Assange, die solche Kriegsverbrechen aufgedeckt haben.

In den USA hat die im ersten Verfassungszusatz garantierte Meinungsfreiheit eine besondere Bedeutung, so dass gegen die Medien, die die von Wikileaks bereitgestellten Inhalte auswerteten, bislang nicht vorgegangen wurde. Laut Hoffmann hoben Journalismusexperten in der Anhörung die Bedeutung von Wikileaks für die Medien hervor. Nur auf Basis der veröffentlichten Dokumente sei es möglich gewesen, an Fakten zu gelangen, die die Regierungen verheimlichen wollten. Die unterschiedliche Behandlung des Falles Wikileaks durch die US-Regierung zeige auch die Tatsache, dass gegen die in den USA ansässigen Plattformen Cryptome.org und Archive.org nicht vorgegangen wurde, obwohl dort die ungeschwärzten Botschaftsdepeschen immer noch zugänglich sind.

Präzedenzfall Lauri Love

Mit Blick auf den Gesundheitszustand Assanges gibt es in Großbritannien sogar einen ähnlich gelagerten Präzedenzfall, bei dem die Auslieferung an die USA untersagt wurde. So wurde der britische Hacker und Aktivist Lauri Love auch deswegen nicht an die USA ausgeliefert , weil bei ihm das Asperger-Syndrom diagnostiziert wurde und er unter Depressionen leidet. Beides trifft auch auf Assange zu.

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Hinzu dürfte kommen, dass Assange in den USA vermutlich eine Art Isolationshaft drohen würde. Solche Bedingungen herrschen laut Medienberichten (öffnet im neuen Fenster) beispielsweise im Alexandria Detention Center in Virginia oder in der Penitentiary Administrative Facility in Florence im US-Bundesstaat Colorado. Der emeritierte Psychiatrie-Professor Michael Kopelman sagte dem Gericht auf der Grundlage von 19 Gesprächen mit Assange im Gefängnis von Belmarsh: "Ich wiederhole noch einmal, dass ich so sicher bin, wie es ein Psychiater jemals sein kann, dass Herr Assange im Falle einer bevorstehenden Auslieferung tatsächlich einen Weg finden würde, Selbstmord zu begehen." Aufseher haben in seiner Zelle bereits einmal eine Rasierklinge gefunden. Für Hoffmann dürfte es eine nicht unwichtige Rolle spielen, wie die Richterin diesen Fund in ihrer Entscheidung bewertet.

Doch die Vertreter der USA wollten die Argumente der Experten nicht gelten lassen. Laut Hoffmann versuchten sie permanent, die von der Verteidigung aufgebotenen Gutachter wissenschaftlich zu diskreditieren oder als parteiisch darzustellen.

Attacken gegen die Sachverständigen

Die Anwälte hätten aus der Anhörung "eine Examenssituation" gemacht. "Ich möchte wirklich nicht auf dieser Zeugenbank sitzen. Das war teilweise unerträglich, über Stunden hinweg" , sagte Hoffmann. Ein Professor für Neuropsychiatrie habe irgendwann gesagt: "Entschuldigung, aber ich bin hier nicht zum Einstufungstest gekommen." Er verwies darauf, dass dieselbe Kanzlei ihn schon mehrfach selbst als Sachverständigen angefragt habe.

Schwer zu widerlegen dürften für die USA zudem die Vorwürfe sein, wonach sie Assange jahrelang in seinem Asyl in der ecuadorianischen Botschaft in London abgehört haben. Details dazu hatte der frühere CCC-Sprecher und Assange-Vertraute, Andy Müller-Maguhn, bereits vor einem Jahr auf dem Chaos Communication Congress in Leipzig erläutert .

Sicherheitsfirma gekauft

Zwei Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens UC Global bestätigten in dem Auslieferungsverfahren in einer schriftlichen Stellungnahme die Vorwürfe. Dessen Chef David Morales wurde vor einem Jahr von den spanischen Behörden verhaftet(öffnet im neuen Fenster) . Morales habe den Mitarbeitern gesagt, dass sie nun "in die Premier-League aufgestiegen" und "auf der dunklen Seite" seien. Sie sollten dabei nicht nur zusätzliche Überwachungskameras und Mikrofone installieren, sondern auch eine Windel stehlen, um die Vaterschaft für die Kinder von Assanges Freundin zu überprüfen.

Nach dem Abschluss der Anhörungen tauschten die beiden Parteien laut Hoffmann 400 Seiten an Statements aus, die die Richterin nun vor ihrer Entscheidung noch lesen musste.

Eine Ablehnung wäre für Baraitser sehr ungewöhnlich. Nach Angaben des US-Mediums The Intercept(öffnet im neuen Fenster) hat sie in 23 von 24 Fällen einem Auslieferungsantrag stattgegeben. In 6 der 23 Fälle habe jedoch ein Berufungsgericht ihre Entscheidungen wieder aufgehoben.

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Unabhängig von Baraitsers Entscheidung dürfte daher der juristische Streit über die Auslieferung Assanges noch in einigen Instanzen weitergehen. Am Ende müsste der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) über den Fall entscheiden. Es wäre Assange zu wünschen, dass er gegen Kaution aus der Auslieferungshaft entlassen wird und ebenso wie Snowden seine Zeit mit Frau und Kindern verbringen kann. Sonst drängt sich der Eindruck auf, dass man als Whistleblower auf eine noch dunklere Seite der Macht fliehen muss, um im Westen nicht unmenschlich behandelt zu werden.


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