Asics: Kartellamt gegen Markenartikel-Verbote im Onlinehandel
Das Bundeskartellamt geht gegen Beschränkungen des Online-Vertriebs durch Markenartikelhersteller vor. In einem Pilotverfahren mahnte die Wettbewerbsbehörde(öffnet im neuen Fenster) am 28. April 2014 den Sportartikelhersteller Asics ab. Dessen Vertriebspraktiken führten zu einem "De-facto-Verbot des Internetvertriebs" und stellten eine schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkung dar.
Behördenchef Andreas Mundt: "Es ist allgemein anerkannt, dass Hersteller ihre Händler nach bestimmten Kriterien auswählen dürfen und Qualitätsanforderungen aufstellen können. Asics untersagt den Händlern allerdings den Vertrieb über Online-Marktplätze und die Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen und schießt damit über das Ziel hinaus. Nach unserer vorläufigen Einschätzung dient das Asics-Vertriebssystem in der jetzigen Form vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs im Online- sowie im stationären Vertrieb."
Das Bundeskartellamt kritisiert insbesondere, dass den Händlern die Nutzung von Online-Marktplätzen wie eBay oder Amazon ohne Ausnahme untersagt wird.
Das Bundeskartellamt führt in diesem Zusammenhang derzeit auch ein Verfahren gegen den Sportartikelhersteller Adidas.
Der Sportartikelhersteller äußerte sich nicht zu dem Thema und wies darauf hin, dass das Kartellamt die Vorgaben jedes Unternehmens einzeln prüfe.
Der Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel, Oliver Prothmann, betonte: "Dies ist ein guter Tag für den Online-Handel." Verkaufsverbote für Internet-Marktplätze schadeten insbesondere den kleinen Händlern massiv. Mit der Rückendeckung des Kartellamtes könnten sich die Händler nun besser gegen die Beschränkungen wehren.
Auch eBay zeigte sich erfreut über das Eingreifen der Wettbewerbsbehörde. "Wenn Händler davon abgehalten werden, ihren Online-Kunden das volle Sortiment ihrer Ware anzubieten, werden sowohl Verkäufer als Verbraucher durch geringere Auswahlmöglichkeiten und höhere Preise geschädigt" , sagte der Vizepräsident von eBay Deutschland, Stephan Zoll.
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