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Artikel-29-Gruppe: Googles neue Datenschutzbestimmung ist in Europa illegal

Googles neues Kleingedruckte soll in Europa nicht wie angekündigt zum 1. März 2012 gelten dürfen. Die geänderte Datenschutzbestimmung verstößt gegen europäisches Recht.
/ Achim Sawall
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Bild: Google

Google soll seine für den 1. März 2012 angekündigte neue Datenschutzbestimmung nicht einführen, weil sie gegen europäisches Recht verstößt. Das hat eine Prüfung der Artikel-29-Gruppe der europäischen Datenschutzbehörden ergeben, die die französische Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) durchgeführt hat. Die Untersuchung der CNIL kommt zu dem Ergebnis, dass die umfassende Nutzung und Verknüpfung personenbezogener Daten von Google-Kunden aus unterschiedlichen Diensten nicht mit den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar ist.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar(öffnet im neuen Fenster) betonte: "Kritisch sehe ich es auch, dass die Nutzer der Neufassung der Datenschutzerklärung nicht in ausreichender Klarheit entnehmen können, welche Daten das Unternehmen für welche Zwecke erhebt, speichert, übermittelt und auswertet." Er forderte den US-Internetkonzern auf, die angekündigte Umstellung der Datenverarbeitungsregeln auszusetzen, bis alle Zweifel an der Rechtskonformität ausgeräumt seien.

EU-Justizkommissarin Viviane Reding erklärte Golem.de: "Unternehmen, die Dienstleistungen für die Verbraucher in der EU anbieten, müssen den europäischen Regeln des Datenschutzes folgen." Sie begrüße daher die Forderung der Artikel-29-Gruppe, die Einführung der Datenschutzbestimmung auszusetzen.

Die Stiftung Warentest hatte die neue Datenschutzbestimmung von Google ebenfalls kritisiert. Google räume sich Möglichkeiten ein, "die nach deutschem Recht angreifbar" seien. Zwar sei die neue Datenschutzerklärung besser strukturiert und verständlicher als zahlreiche Vorgängerversionen, doch sei der Google-Text voller dehnbarer Formulierungen wie "möglicherweise" (15-mal), "gegebenenfalls" (zehnmal) und "unter Umständen (einmal)" . Am deutlichsten werde dies in der Passage zum Thema Profilbildung, die besagt: "Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten." Damit sei die Bildung "sehr umfassender Profile der Nutzer" möglich.


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