ARD/ZDF: Deutlich mehr Mahnverfahren für den Rundfunkbeitrag

Fast 11 Prozent der Rundfunkbeitragpflichtigen lassen es auf eine Mahnung oder Zwangsvollstreckung ankommen. Ihre Zahl ist um 400.000 angestiegen.

Artikel veröffentlicht am ,
Tagesschau-Moderatorin Charlotte Maihoff
Tagesschau-Moderatorin Charlotte Maihoff (Bild: ARD)

Die Anzahl der Haushalte und Unternehmen, die den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen, ist um 400.000 angestiegen. Die Anzahl der Beitragskonten des Rundfunkbeitrags, die am Stichtag 31. Dezember 2015 in Mahnverfahren oder Vollstreckung waren, ist auf 4,9 Millionen angewachsen. Das sagte Christian Greuel, Sprecher der Beitragskommunikation von ARD/ZDF/Deutschlandradio Golem.de. Im Vorjahr lag die Zahl noch bei 4,5 Millionen.

Insgesamt gibt es 44,7 Millionen Beitragskonten in Deutschland. Davon befinden sich demnach 10,9 Prozent im Mahnverfahren. Dies seien Beitragskonten von Bürgern, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls, die den Rundfunkbeitrag zwar grundsätzlich zahlen, aber die Zahlung nicht pünktlich zum fälligen Termin entrichtet haben. "Es wäre also falsch, hier pauschal von Beitragsverweigerern zu sprechen", betonte Greuel.

Lösung noch im Mahnverfahren möglich

Die letzte Stufe des Mahnverfahrens sei das Vollstreckungsersuchen. Dieses stellt die zuständige Landesrundfunkanstalt bei den regionalen Vollstreckungsbehörden, falls ein Beitragspflichtiger auf keine der vorangegangenen Mahnungen reagiert habe. In manchen Bundesländern sind für die Vollstreckung von Beitragsbescheiden die Kommunen oder die Finanzämter zuständig.

Laut Greuel sei es während des Mahnverfahrens jederzeit möglich, den Beitragsservice zu kontaktieren und eine Ratenzahlung oder Stundung zu vereinbaren. Die Mahngebühren können im Regelfall nicht erlassen werden, sagte Greuel. "Aus Kulanzgründen gibt es jedoch auch Ausnahmen. Etwa dann, wenn sich die Zahlung mit dem Mahnverlauf überschnitten hat oder der Beitragsservice nicht rechtzeitig auf eine Meldung des Beitragszahlenden reagiert hat."

Wegen ihrer Weigerung, die Rundfunkgebühr zu zahlen, war die Thüringerin Sieglinde B. im Februar in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Erzwingungshaft.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stellte im April 2016 in ihrem 20. Bericht für 2017 bis 2020 einen Überschuss der Rundfunkanstalten von 542,2 Millionen Euro fest. Die KEF empfahl eine Absenkung des Rundfunkbeitrags um 30 Cent auf monatlich 17,20 Euro. Doch mehrere Länder wie Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen sind dagegen oder haben Bedenken. Dagegen machen sich Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern für eine Entlastung der Nutzer stark.

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Anonymer Nutzer 20. Jun 2016

Wäre wirklich schön, wenn die KEF tatsächlich soviel Macht hätte. Leider ist das aber nur...

My1 18. Jun 2016

^- this +1

thinkagain 16. Jun 2016

Edith sagt: Ja, öffentlich rechtliche Sendeanstalten mit Bildungsauftrag sind Sinnvoll...

DrWatson 16. Jun 2016

Das liegt einfach an der finanziellen Übermacht der Öffentlich-Rechtlichen. Wenn es eine...



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