ARD und ZDF: Einigung im Streit um gelöschte Fernsehbeiträge in Sicht

Die Interessenvertreter von öffentlich-rechtlichen Anstalten, Privatsendern und Verlagen nähern sich in der Frage der Verfügbarkeit von Internetinhalten an. Nach den bisher geltenden Regeln dürfen die Sender von ARD und ZDF ihre eigenproduzierten Beiträge im Internet nicht unbegrenzt anbieten - manche Sendungen sind schon nach sechs Tagen nicht mehr zu finden.

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Die ARD-Mediathek
Die ARD-Mediathek (Bild: ARD Mediathek/Screenshot: Golem.de)

Das böse Wort des "Depublizierens", also der Löschung von bereits veröffentlichtem Material, könnte bald Geschichte sein - wenn die Berliner Zeitung recht behält. Das Blatt berichtet über eine Annäherung im Streit zwischen öffentlich-rechtlichen Veranstaltern, Privatsendern und Verlagen.

Die Onlineaktivitäten der gebührenfinanzierten Sender stehen von jeher in der Kritik von kommerziellen Unternehmen; einheitliche Regeln gibt es nicht. Fest steht nur, dass ARD und ZDF ihre Beiträge nicht unbegrenzt in ihren Mediatheken und auf anderen Onlineplattformen anbieten dürfen.

Wie die Berliner Zeitung ausführt, liege die unterschiedliche Zeitspanne nur zum Teil an rechtlichen Problemen, wenn etwa ein Beitrag von einer externen Produktionsfirma erstellt worden sei. Dann lägen die Rechte für die Onlinevermarktung je nach Vertrag nicht automatisch auch bei dem Sender, der ihn ausgestrahlt habe.

Manchmal, so der Bericht weiter, liege die Entscheidung über die Dauer, für die ein Beitrag online angeboten werde, auch beim Moderator einer Sendung. So soll es Frank Plasberg wichtig sein, dass sein "Hart aber fair" auch noch ein Jahr im Nachhinein zu sehen sei, Günther Jauch soll aber darauf drängen, dass nur die jeweils aktuelle Ausgabe seines Polittalks vom vorherigen Sonntagabend noch verfügbar sei. Noch bevor die neue Sendung starte, müsse die vorherige gelöscht werden.

Privatsender lenken ein

Während solche Einzelentscheidungen wohl nur auf individueller Ebene geändert werden können, sprach sich ZDF-Intendant Thomas Bellut nun dafür aus, "die Informationsbeiträge ohne Beschränkung" online zeigen zu können. Auch Tobias Schmid, Chef des Privatsenderverbandes VPRT, sieht zumindest für Beiträge aus dem Bereich Bildung und Kultur keinen Grund, die Fristen zu verlängern oder ganz aufzuheben. Nur bei Unterhaltungsprogrammen sollen die öffentlich-rechtlichen wie bisher verfahren, was nicht verwundert: Die Privatsender vermarkten solche Inhalte längst gegen Gebühr in ihren eigenen Portalen.

Bis es neue und vielleicht klarere Regelungen zur Depublizierung gibt, wird es aber wohl noch eine Weile dauern: Erst nach der zweijährigen Prüfungsphase für das neue Gebührenmodell, also 2015, soll sich laut Berliner Zeitung auch die Politik wieder mit den Onlineaktivitäten von ARD und ZDF beschäftigen wollen.

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breadbaker 24. Jan 2013

Vor allem aber könnte man erwarten, dass durch Gebühren finanzierte Inhalte auch...

frischmilchpups 23. Jan 2013

Daran erkennt man, das privat vor staat eine billige luege ist um profite zu sichern

Casandro 23. Jan 2013

... gibts längst das ganze Programm einfach per Torrent. :) Wir leben in einer Zeit in...



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