ARD: Keine Haft mehr für Verweigerer der Rundfunkgebühr

Imageschaden und hohe Kosten: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wollen bei Verweigerern der Rundfunkgebühr auf die Drohung mit Erzwingungshaft verzichten. Doch eine absolute Garantie gibt es nicht.

Artikel veröffentlicht am ,
Pinar Atalay bei den Tagesthemen
Pinar Atalay bei den Tagesthemen (Bild: NDR)

Totalverweigerer der Rundfunkgebühr sollen nicht mehr in Erzwingungshaft kommen. Das hat ARD-Sprecher Steffen Grimberg Golem.de auf Anfrage erklärt. "Nach Auffassung der Rundfunkanstalten sollen solche Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren zum Rundfunkbeitrag grundsätzlich angemessen sein." Haft sei nicht angemessen. Zuvor hatte bereits der Tagespiegel über das geänderte Vorgehen der Rundfunkanstalten berichtet.

Wer sich weigert, im Zuge der Mahnverfahren zur Rundfunkgebühr eine Vermögensauskunft zu geben, musste bisher mit Haft rechnen. In einem Fall kam die Thüringerin Sieglinde B. im Februar 2016 in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz deswegen in Erzwingungshaft. Sie gilt als erste Betroffene dieser Zwangsmaßnahme.

Anders als in Großbritannien ist die Nichtzahlung der Rundfunkgebühr keine Straftat in Deutschland. Hierzulande kann die Erzwingungshaft mehr als Androhung genutzt werden. Wer jedoch nicht mittellos ist, bei dem wird einfach gepfändet.

Welche Vollstreckungsbehörde im jeweiligen Bundesland wie weit geht, ist jedoch nicht vorhersehbar. Darum kann ein weiterer Fall wie in Chemnitz auch künftig nicht absolut ausgeschlossen werden.

Haftkosten von rund 80 bis 100 Euro

Die Haftkosten von rund 80 bis 100 Euro am Tag sind zudem Teil der Vollstreckungskosten, die der Verursacher tragen muss. Wenn die Person jedoch mittellos ist, wird der öffentlich-rechtliche Sender diese Kosten tragen müssen.

Wichtiger sind aber der Schaden für die Reputation und das Image der Rundfunkanstalten, weshalb sich als Sanktion mit einem Eintrag in das Schuldnerverzeichnis zufrieden gegeben wird.

Der Rundfunkbeitrag in Deutschland ist eine Haushaltsgebühr, die jeder zahlen muss, auch Menschen, die kein Rundfunkgerät besitzen. Die Höhe lag pro Haushalt bis März 2015 bei monatlich 17,98 Euro und gegenwärtig bei 17,50 Euro. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zog im Jahr 2014 einen Betrag von 8,3 Milliarden Euro ein. Damit soll die Nutzung von Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, Computer und Autoradio der Haushaltsmitglieder abgedeckt sein.

Viele Menschen versuchen, der Rundfunkgebühr zu entgehen. 4,5 Millionen Beitragskonten waren am Stichtag 31. Dezember 2014 im Mahnverfahren oder in Vollstreckung.

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divStar 19. Jul 2018

Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zu Pflicht. Dazu gehört auch das Nichtzahlen...

plutoniumsulfat 23. Sep 2016

Echt? Sogar keinen Rechner darf man haben?

theonlyone 23. Sep 2016

Alle Versicherungen die mit Gewinn-Absicht funktionieren können grundsätzlich nicht...

Der Held vom... 22. Sep 2016

Dafür dürften deine eigenen Elaborate vollkommen ausreichen und ich kann mir daher die...



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