Arbeitszeiterfassung: Bundesregierung prüft weiter Pflicht zur E-Stechuhr
Die Frage der elektronischen Arbeitszeitaufzeichnung ist weiter ungeklärt. Es könnte doch noch ein neues Gesetz geben.

Die Bundesregierung prüft weiter eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Das Finanz- und das Arbeitsministerium seien mit der Prüfung beauftragt, "wie durch elektronische und manipulationssichere Arbeitszeitaufzeichnungen die Durchsetzung des Mindestlohns weiter verbessert werden kann, ohne dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen durch die Anschaffung von elektronischen Zeiterfassungssystemen beziehungsweise digitalen Zeiterfassungsanwendungen übermäßig belastet werden", heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Susanne Ferschl. Die Antwort liegt dem Handelsblatt vor.
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 sind Unternehmen zwingend dazu verpflichtet, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen und umzusetzen. Es reiche nicht aus, ein solches System den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen, sondern man müsse "hiervon auch tatsächlich Gebrauch machen und es damit verwenden".
Unter Verweis auf das maßgebliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung vom Mai 2019 urteilte das BAG, die Erfassung müsse "nicht ausnahmslos und zwingend elektronisch erfolgen." Vielmehr können auch Aufzeichnungen in Papierform genügen. Auch sei es "nicht ausgeschlossen, die Aufzeichnung der betreffenden Zeiten als solche an die Arbeitnehmer zu delegieren". Das EuGH-Urteil soll laut Verdi für mehr Arbeitsschutz sorgen und ausufernde Arbeitszeiten eindämmen.
Meist wollen Chefs gar nicht, dass die vielen Überstunden erfasst werden
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wollte ursprünglich schon mit dem Gesetz zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung in den im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgeführten Branchen durchsetzen. Damit war er aber am Widerstand des Koalitionspartners FDP gescheitert.
Dem Handelsblatt teilte das Bundesarbeitsministerium mit, man prüfe die Machbarkeit einer elektronischen Aufzeichnungspflicht "insbesondere im Hinblick auf technische und datenschutzrechtliche Aspekte". Außerdem müsse sichergestellt sein, "dass sich die Anwendung in die bestehende technische Infrastruktur der Kontrollbehörden sowie der Unternehmen einpasst".
Die Linken-Abgeordnete Ferschl fordert die Politik zum Handeln auf: "Es kann nicht länger angehen, dass die Regierung sich hinter Prüfaufträgen versteckt, Beschäftigte im Regen stehen und betrügerische Arbeitgeber gewähren lässt", sagte sie dem Handelsblatt. Das Arbeitsministerium arbeitet derzeit an einem Gesetz, mit dem die Regierung das Stechuhr-Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 umsetzen will.
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