Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Arbeitgeber rufen Krankschreibung ab 2023 elektronisch ab

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung(öffnet im neuen Fenster) (eAU) wird von der Arztpraxis Ende-zu-Ende-verschlüsselt an die Krankenkasse geschickt und von dort aus vom Arbeitgeber abgerufen(öffnet im neuen Fenster) . Ab 1. Januar 2023 ist dieser Weg für die Praxis bei gesetzlich Versicherten vorgeschrieben, wie die kassenärztliche Bundesvereinigung erklärt(öffnet im neuen Fenster) . Auf Wunsch der Patienten werde auch ein unterschriebener Ausdruck für den Arbeitgeber ausgestellt. Für die eAU benötigen Praxen einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur.
Sollten während des Arztbesuchs technische Störungen auftreten, druckt die Praxis die AU wie gehabt in dreifacher Ausfertigung aus. Doch normalerweise erhält der Patient nur noch einen Zettel statt der gewohnten drei. Für privat versicherte Mitarbeiter ändert sich nichts, sie bekommen weiterhin drei Zettel.
Arbeitnehmer müssen ihre Krankschreibung nicht mehr an Krankenkasse und Arbeitgeber weiterleiten. Unabhängig davon müssen Beschäftigte ihre Firma natürlich weiterhin darüber unterrichten, dass sie krankgeschrieben wurden.
Wie gelangt der Arbeitgeber an die Krankschreibung?
Sobald ein Arbeitgeber weiß, dass ein Mitarbeiter krankgeschrieben wurde, kann er digital eine Anfrage zum Abruf der eAU bei der Krankenkasse stellen.
Sollte die Praxis nach dem Besuch des Patienten technische Probleme haben, schickt sie den Ausdruck der eAU per Post an die Krankenkasse. Dort wird der Vorgang digitalisiert und kann dann vom Arbeitgeber abgerufen werden.
Weitere Informationen zum Thema Digitalisierung gibt es hier in unserem Karriere-Ratgeber