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Arbeitsstättenverordnung: Droht der Telearbeit das Aus?

Die geplante aktualisierte Arbeitsstättenverordnung könnte die Telearbeit in Deutschland nachhaltig beeinflussen und Unternehmen dazu bringen, sie nicht mehr zu gestatten. Grund sind geplante Vorschriften für die Gestaltung der Heimarbeitsplätze.
/ Andreas Donath
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Homeoffice in Gefahr? (Bild: Sergey Galyonkin/(CC BY-SA 2.0))
Homeoffice in Gefahr? Bild: Sergey Galyonkin/(CC BY-SA 2.0)

Die CDU fürchtet laut einem Bericht des Focus, dass die geplante Arbeitsstättenverordnung berufstätigen Eltern den Wunsch nach Heimarbeit verbauen könnte. Die CDU-Familienpolitikerin Nadine Schön wünscht sich Nachbesserungen: "Die Regelung sollte man so gestalten, dass sie Telearbeit ermöglicht und nicht durch gut gemeinte Ideen am Schluss verhindert", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion dem Magazin.

Die noch nicht verabschiedete Arbeitsstättenverordnung 2015 sieht vor, Telearbeitsplätze im Homeoffice denen im Büro gleichzusetzen. Das hört sich auf den ersten Blick gerecht an, bedeutet jedoch auch, dass die Arbeitgeber selbst oder ein Arbeitsmediziner die Telearbeitsplätze zu Hause überprüfen müssten. Dabei sind unter anderem die Sonneneinstrahlung, die Beleuchtungsstärke und die Temperaturen am Heimarbeitsplatz sowie die Schreibtischgröße und dessen Oberflächenbeschaffenheit von Belang.

Dieses Reglement brachte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer bereits gegen Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf, die sich von den harschen Äußerungen(öffnet im neuen Fenster) Kramers sogar persönlich angegriffen(öffnet im neuen Fenster) fühlte.

Was passiert, wenn Arbeitnehmer die Untersuchung ihres Arbeitsplatzes zu Hause verweigern, wird sich zeigen. Bei Berufserkrankungen, die durch einen unergonomischen Arbeitsplatz entstehen, könnte sich die Berufsgenossenschaft an den Arbeitgeber richten. Aus diesem Haftungsrisiko und dem Überwachungsdilemma könnten Arbeitgeber dazu übergehen, Telearbeit künftig nicht mehr anzubieten, so die Befürchtung.

Klärungsbedarf im Kabinett

Nach Ansicht von Andrea Fergen, IG Metall-Vorstandsmitglied und stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA), sind nur Telearbeitsplätze betroffen, die vom Betrieb eingerichtet wurden, wie die Mitteldeutsche Zeitung(öffnet im neuen Fenster) berichtet. Diese könnten vom Arbeitgeber auch aufgesucht werden.

Einen chronologischen Überblick über die Streitigkeiten rund um die Arbeitsstättenverordnung(öffnet im neuen Fenster) bietet ein Artikel des Arbeitsschutz-Portals.

Die Verordnung sollte ursprünglich in der vergangenen Woche vom Kabinett verabschiedet werden. Dies wurde aber zurückgestellt. Offenbar gibt es noch Klärungsbedarf.


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