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Arbeitsschutz: Wegfall der Prüfpflicht für Bürogeräte fraglich

Die Bundesregierung plant eigentlich Erleichterungen für Büro-Elektrogeräte. Doch der Abbau der bürokratischen Prüfpflichten stößt auf Hürden.
/ Nils Matthiesen
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Der Wegfall der Prüfpflicht ist zweifelhaft (Symbolbild). (Bild: Tima Miroshnichenko / Pexels)
Der Wegfall der Prüfpflicht ist zweifelhaft (Symbolbild). Bild: Tima Miroshnichenko / Pexels

Arbeitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz zählen zu den unbeliebtesten Themen in Unternehmen. Entsprechend positiv klang die Ankündigung von Arbeitsministerin Bärbel Bas, die verpflichtenden Extra-Prüfungen für Kaffeemaschinen, Wasserkocher und Ladekabel im Büro abzuschaffen. Durch den Verzicht auf diese regelmäßigen Kontrollen elektrischer Kleingeräte sollen die Bürokratiekosten für Wirtschaft und Verwaltung um jährlich rund 720 Millionen Euro sinken. Doch das Versprechen der Bundesregierung lässt sich in der Praxis kaum so einfach umsetzen, berichtet der Spiegel(öffnet im neuen Fenster) (Paywall).

Das Kernproblem liegt demnach in den Zuständigkeiten. Die Bundesregierung kann die bestehenden Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel nicht eigenmächtig ändern. Denn die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) agiert selbstverwaltet. Bedeutet: Die Entscheidung über die Regeln treffen die Vertreter von Arbeitgebern und versicherten Arbeitnehmern paritätisch.

Die Bundesregierung bat die Sozialversicherungsträger deshalb lediglich um eine Überarbeitung. Konkret soll die Zusammenlegung der DGUV-Vorschriften 3 und 4 konsequent weiterverfolgt werden. Das Vorhaben soll wie die meisten Maßnahmen dieses Pakets noch im Laufe des Jahres 2026 verabschiedet werden. Angestrebt wird ein gefährdungsorientierter Ansatz. Das bedeutet, dass potenziell risikoreichere Arbeitsgeräte wie handgeführte Elektrowerkzeuge im Handwerk weiterhin streng geprüft werden, während risikoarme Arbeitsmittel im Betrieb, wie Leuchten, Monitore, Tastaturen und Mäuse, seltener an der Reihe sind. Das Schutzniveau soll dabei stabil bleiben.

Haftungsrisiken und private Sachversicherungen bleiben bestehen

Selbst wenn die DGUV die Richtlinien lockert und die Zusammenlegung vollzieht, entlässt das Arbeitgeber nicht aus ihrer Verantwortung. Denn nach europäischem Recht müssen Unternehmen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung fortlaufend für die Sicherheit ihrer Beschäftigten sorgen. Wer die Prüfintervalle eigenmächtig verlängert, trägt im Schadensfall das Haftungsrisiko. Bei Missachtung der bewährten Standards droht im Ernstfall eine Verschlechterung der Versicherungskonditionen oder steigende Beiträge. Fast ein Drittel aller Gebäudebrände geht laut dem Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS) auf fehlerhafte elektrische Geräte zurück.

Zudem greift bei Bränden nicht nur die gesetzliche Unfallversicherung. Sachversicherer fordern für den Schutz von Firmengebäuden oft die Einhaltung eigener Sicherheitsregeln, die sich an den Vorgaben von VdS Schadenverhütung orientieren. Auch Gerichte greifen bei Schadensfällen weiterhin auf die Richtlinien des Verbands der Elektrotechnik (VDE) als anerkannte Regeln der Technik zurück. Die bekannten Prüfsiegel werden daher wohl auf vielen Geräten erhalten bleiben.


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