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Arbeitsschutz: So wird die neue Homeoffice-Regel kontrolliert

In Berlin sind 75 Betriebe wegen der Homeoffice-Pflicht kontrolliert worden. Andere Bundesländer gehen ebenfalls Hinweisen nach.
/ Andreas Donath
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So darf man im Moment nicht arbeiten. (Symbolbild) (Bild: Pexels)
So darf man im Moment nicht arbeiten. (Symbolbild) Bild: Pexels / CC0 1.0

Das Ber­li­ner Lan­des­amt für Ar­beits­schutz, Ge­sund­heits­schutz und tech­ni­sche Si­cher­heit (La­get­si(öffnet im neuen Fenster)) hat bisher etwa 75 Be­triebe auf die Umsetzung der Homeoffice-Regel überprüft. Das berichtet der Berliner Tagesspiegel(öffnet im neuen Fenster) (Bezahlschranke).

Die Behörde soll die Ver­ord­nung des Bundesar­beits­mi­nis­te­ri­ums überwachen, der zufolge bei Bürobeschäftigten in der Pandemie Homeoffice bis mindestens Mitte März 2021 die Regel sein soll, wenn es keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dagegen gibt.

Wie der Tagesspiegel nach einer ­Um­fra­ge in al­len 16 Bun­des­län­dern feststellte, gibt es nur stich­pro­ben­ar­tige Kontrollen. Der Grund: Die Ar­beits­schutz­be­hör­den sind schwach besetzt. Selbst im bevölkerungsreichsten Bundesland Nord­rhein-West­fa­len gibt es demnach nur 200 Aufsichtsbeamte.

Wo Homeoffice nicht möglich ist, gelten strengere Arbeitsschutzregelungen für Abstände und Mund-Nasen-Schutz. Auch die Einhaltung dieser Regelungen werden von den Prüfern kontrolliert. Es sei regelhaft eine Verbesserung der Situation festzustellen, heißt es aus laut Tagesspiegel in Sachsen-Anhalt.

Recht viele Homeofficce-Kontrollen in Berlin und Hamburg

In Berlin und Hamburg sollen verhältnismäßig viele Kontrollen stattfinden. In Berlin gingen in einem von der Behörde eingerichtetem E-Mail-­Postfach 34 Be­schwer­den ein. Die Behörde prüft zwar auch ohne Aufforderung, ist aber auf Hinweise angewiesen. Die Behörden der Länder gingen je­der Be­schwer­de nach, wobei diese an­onym be­han­delt würden, schreibt der Tagesspiegel.

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In Hamburg wurden 500 Betriebe zum Thema Homeoffice angeschrieben und um Auskunft gebeten. Außerdem wurden seit der vergangenen Woche 200 Unternehmen unangekündigt besucht. Das traf zum Beispiel Ver­la­ge, Ban­ken und Ver­si­che­rungen.

Welche Ergebnisse die Kontrollen genau brachten, geht aus dem Bericht nicht hervor. Theoretisch können Bußgelder verhängt oder Betriebe geschlossen werden.

Um ein gutes Bild über die Lage zu gewinnen, ist es nach Ansicht von Golem.de noch zu früh – schließlich gilt die Verordnung erst seit 27. Januar 2021. Sie ist zunächst bis Mitte März 2021 befristet.


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