Arbeitsschutz: So wird die neue Homeoffice-Regel kontrolliert
Das Berliner Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (Lagetsi(öffnet im neuen Fenster)) hat bisher etwa 75 Betriebe auf die Umsetzung der Homeoffice-Regel überprüft. Das berichtet der Berliner Tagesspiegel(öffnet im neuen Fenster) (Bezahlschranke).
Die Behörde soll die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums überwachen, der zufolge bei Bürobeschäftigten in der Pandemie Homeoffice bis mindestens Mitte März 2021 die Regel sein soll, wenn es keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dagegen gibt.
Wie der Tagesspiegel nach einer Umfrage in allen 16 Bundesländern feststellte, gibt es nur stichprobenartige Kontrollen. Der Grund: Die Arbeitsschutzbehörden sind schwach besetzt. Selbst im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen gibt es demnach nur 200 Aufsichtsbeamte.
Wo Homeoffice nicht möglich ist, gelten strengere Arbeitsschutzregelungen für Abstände und Mund-Nasen-Schutz. Auch die Einhaltung dieser Regelungen werden von den Prüfern kontrolliert. Es sei regelhaft eine Verbesserung der Situation festzustellen, heißt es aus laut Tagesspiegel in Sachsen-Anhalt.
Recht viele Homeofficce-Kontrollen in Berlin und Hamburg
In Berlin und Hamburg sollen verhältnismäßig viele Kontrollen stattfinden. In Berlin gingen in einem von der Behörde eingerichtetem E-Mail-Postfach 34 Beschwerden ein. Die Behörde prüft zwar auch ohne Aufforderung, ist aber auf Hinweise angewiesen. Die Behörden der Länder gingen jeder Beschwerde nach, wobei diese anonym behandelt würden, schreibt der Tagesspiegel.
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In Hamburg wurden 500 Betriebe zum Thema Homeoffice angeschrieben und um Auskunft gebeten. Außerdem wurden seit der vergangenen Woche 200 Unternehmen unangekündigt besucht. Das traf zum Beispiel Verlage, Banken und Versicherungen.
Welche Ergebnisse die Kontrollen genau brachten, geht aus dem Bericht nicht hervor. Theoretisch können Bußgelder verhängt oder Betriebe geschlossen werden.
Um ein gutes Bild über die Lage zu gewinnen, ist es nach Ansicht von Golem.de noch zu früh – schließlich gilt die Verordnung erst seit 27. Januar 2021. Sie ist zunächst bis Mitte März 2021 befristet.
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