Arbeitsrecht: Ist eine Kündigung wegen AfD-Mitgliedschaft zulässig?

Der ehemalige Bundesinnenminister und Bürgerrechtler Gerhart Baum sieht die Alternative für Deutschland (AfD)(öffnet im neuen Fenster) als "größte Bedrohung unserer freiheitlichen Grundordnung seit 1945" . Rüdiger Schuch, der Präsident der Diakonie, eines der größten Arbeitgeber hierzulande, sagt(öffnet im neuen Fenster) : "Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten."
Einige Politiker(öffnet im neuen Fenster) und Organisationen(öffnet im neuen Fenster) fordern ein Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG)(öffnet im neuen Fenster) , Art. 21 Abs. 4 GG, § 43 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)(öffnet im neuen Fenster) . Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG Münster) hat zudem kürzlich bestätigt (Urteil vom 13. Mai 2024, Aktenzeichen 5 A 1218/22), dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen darf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die AfD kann gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 133 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)(öffnet im neuen Fenster) Beschwerde einreichen.