Arbeitsrecht: Das kann doch die KI erledigen - oder?
Martin ist Software Developer bei einem Unternehmen mit Sitz in Berlin. Als Head of App Development leitet er ein Team, mit dem er die Produkte seines Arbeitgebers konzipiert und weiterentwickelt. Dabei verbringt er viel Zeit mit der Arbeit am Code. Bis jetzt. Denn KI-Tools wie ChatGPT können mittlerweile eine Vielzahl täglicher Aufgaben und Arbeitsschritte übernehmen. Das gilt auch für die Arbeit von Martin: "Eine enorme Zeitersparnis" ermögliche ihm der Einsatz von KI, so der Berliner Entwickler.
Schreibt Martin etwa im Python-Editor an einem Stück Code, macht ihm die KI Github Copilot Vorschläge, wie es sinnvoll vervollständigt werden kann. Sucht der Softwareentwickler nach einem Skript für ein bestimmtes Programm, fragt er ChatGPT. Auch bei seinen Kollegen beobachtet Martin den Einsatz künstlicher Intelligenz, sie werde "wirklich viel genutzt".
Künstliche Intelligenz im Berufsalltag
Martin und seine Kollegen sind nicht allein, wie erste Studien und Umfragen zeigen. Laut einer Befragung von 500 US-Softwareentwicklern konnte Github etwa feststellen(öffnet im neuen Fenster), dass 92 Prozent der Befragten KI bei ihrer Arbeit nutzten. Natürlich kommt KI nicht nur in der Softwareentwicklung zum Einsatz.
Eine Umfrage von Reuters/Ipsos, an der 2.625 Personen teilnahmen, kommt zu dem Ergebnis(öffnet im neuen Fenster), dass ChatGPT von knapp einem Viertel der Beschäftigten in den USA genutzt wird, um sich die Arbeit zu erleichtern.
Das ist auch das große Versprechen der Entwickler künstlicher Intelligenzen und die Hoffnung vieler Menschen: höhere Produktivität und weniger Arbeit. Im Rahmen einer weltweiten Umfrage der Unternehmensberatung Ernst & Young(öffnet im neuen Fenster) gaben 63 Prozent der Befragten an, KI werde ihre Arbeit zukünftig einfacher machen. 43 Prozent hoffen, dass sie mithilfe der KI in den Genuss kürzerer Arbeitszeiten kommen werden.
Kritische Haltung von Arbeitgebern und Personalmanagement
Doch nicht jeder Arbeitgeber toleriert die Hilfe der Maschine gleichermaßen. Anfang 2023 verbot Samsung seinen Angestellten, ChatGPT zu nutzen, da zuvor unternehmensinterne Daten geleakt worden waren, wie auch Golem.de berichtete.
Auch Martin schätzt die Datensicherheit als die größte Gefahr ein, wenn er und seine Kollegen die KI einsetzen: "Generell gebe ich ChatGPT keine Kundendaten, Geschäftsinterna oder Unternehmensgeheimnisse, da ich nicht wissen kann, was mit diesen Daten passieren wird."
Auch die Trendbefragung Generative Artificial Intelligence in der Unternehmenspraxis 2023(öffnet im neuen Fenster) zeigt eine kritische Haltung des Personalmanagements deutscher Unternehmen gegenüber KI-Anwendungen im Berufsalltag. Die Befragten gaben mehrheitlich an, dass sie ungeklärte Fragen in den Bereichen Datenschutz, Arbeitsrecht und Urheberrecht hätten. Ihrer Ansicht nach bedürfe es Betriebsvereinbarungen und eines gesetzlichen Rahmens, um KI problemlos in betriebliche Prozesse integrieren zu können.
KI und Arbeitsrecht
In den Augen von Arbeitsrechtsexperte Michael Fuhlrott entstehen beim Einsatz von KI am Arbeitsplatz vier rechtliche Problemfelder. Neben der Datensicherheit geht es dabei um die Bereiche Copyright, Arbeitszeitbetrug sowie um die KI-basierte Diskriminierung von Arbeitnehmern.
Auch in der Softwareentwicklung werden diese Problemfelder sichtbar. So unterliegt Open-Source-Code mitunter Lizenzen, die seinen kommerziellen Gebrauch verbieten. Deshalb hat auch Martin Bedenken, wenn er sich Skripte und Codes von ChatGPT geben lässt. Denn diese stammen eben aus solch freien Quellen.
Bezüglich der Frage, ob Arbeitnehmer ihre Aufgaben von der KI erledigen lassen dürfen, sieht Fuhlrott ebenfalls arbeitsrechtliche Probleme. Denn "im Grundsatz muss der Arbeitnehmer seine Leistungen höchstpersönlich erbringen", zitiert Fuhlrott aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
So könne man schließlich als Angestellter auch nicht den Bruder oder den besten Freund seine Arbeitsleistungen erbringen lassen. Dieses Gedankenspiel wendet Fuhlrott auch auf die KI an: "Wenn ich meine gesamte Arbeitsleistung von der künstlichen Intelligenz erbringen ließe, wäre das nicht mehr in Ordnung."
Partielle Hilfe ist akzeptabel, Arbeitszeitbetrug hingegen nicht
Jedoch hat der Arbeitsrechtler weniger Bedenken bei einem partiellen Einsatz künstlicher Intelligenz. Helfen lassen dürfe man sich, sofern es der Arbeitgeber nicht verbiete, sagt Fuhlrott. Auch er nutze bisweilen das Programm DeepL, um sich Texte ins Englische übersetzen zu lassen.
Wichtig sei dabei aber, dass in einem letzten Schritt die Ergebnisse der KI stets durch einen Menschen überprüft und überarbeitet werden. "Ich kann mir die Hilfe nehmen, aber ich muss das Endergebnis immer noch selbst verantworten können", fasst der Arbeitsrechtsexperte zusammen.
Schlussendlich sind vor allem die Vorgaben des Arbeitgebers zu beachten. Verbietet dieser den Einsatz künstlicher Intelligenz, müssen sich die Angestellten an die internen Regeln halten. Auch sollte sich der Arbeitnehmer davor in Acht nehmen, sich des Arbeitszeitbetrugs schuldig zu machen: "Lasse ich die KI meine Arbeit in einem Bruchteil der Zeit erledigen, die ich dafür bräuchte und lege mich dann auf die faule Haut, während ich meinen Chef glauben lasse, ich hätte den gesamten Tag gearbeitet, kann von Arbeitszeitbetrug gesprochen werden und dann droht die fristlose Kündigung", sagt Fuhlrott.
KI am Arbeitsplatz – wie geht es weiter?
Martin und seine Kollegen haben mit der Unternehmensführung noch keine Rücksprache gehalten, ob und inwieweit sie sich von der KI helfen lassen dürfen. Doch ist ihr Einsatz auch kein Geheimnis, weshalb Martin keinen Grund sieht, auf die Maschinenhilfe zu verzichten. Arbeiten tue er ohnehin genug, ein paar Routineaufgaben abzugeben und sich dafür auf wichtigere Aspekte seiner Arbeit konzentrieren zu können, findet er unproblematisch.
Auch der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil befürwortet den Einsatz künstlicher Intelligenz im Berufsalltag(öffnet im neuen Fenster): "Ich möchte, dass KI ganz selbstverständlich in der beruflichen Praxis eingesetzt wird", gibt Heil zu verstehen.
Gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation und dem Institut für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement der Universität Stuttgart hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Projekt KI-Studios ins Leben gerufen.
Hier sollen Beschäftigte lernen, wie sie KI-Anwendungen in ihrem Beruf nutzen können. So möchte Bundesarbeitsminister Heil die deutschen Arbeitnehmer auf die großen Wandlungsprozesse vorbereiten, die mit der fortschreitenden Entwicklung künstlicher Intelligenzen einhergehen. Er prophezeit, dass es ab 2035 keinen Job mehr geben werde, der gänzlich ohne KI auskommt.
EU-Gesetz kommt
Bei allem KI-Enthusiasmus von Hubertus Heil bedarf es jedoch auch eines rechtlichen Rahmens, der Unklarheiten und offene Fragen ausräumt. Der EU AI Act(öffnet im neuen Fenster) soll ihn liefern. Mitte Dezember hatte sich die EU-Kommission auf diese Regeln für den Einsatz von sogenannter künstlicher Intelligenz geeinigt.
Das zukünftige Gesetz zielt darauf ab, die Entwicklung und Anwendung von künstlicher Intelligenz zu regulieren. Dabei wird es sich auch an Arbeitgeber richten, deren Angestellte bei den betrieblichen Prozessen KI-Applikationen einsetzen.
Tritt das geplante Gesetz in Kraft, wird dieser Einsatz genaueren Vorgaben sowie Dokumentations- und Risikoevaluationspflichten unterliegen. Bis dahin rät Arbeitsrechtler Fuhlrott, mit dem Arbeitgeber abzuklären, wie sehr die Maschine bei der Arbeit helfen darf.
Auch Martin möchte mit seinem Chef über die KI-Hilfe sprechen. Denn mit klaren Regeln arbeitet es sich besser.
- Anzeige Hier geht es zu Künstliche Intelligenz: Wissensverarbeitung bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.