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Arbeitsrecht: Beleidigungen in Whatsapp-Gruppe rechtfertigen Kündigung

Mitarbeitern darf wegen menschenverachtender Äußerungen über Chefs in einer privaten Chatgruppe gekündigt werden.
/ Andreas Donath
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Unglücklicher Mann vor dem Rechner (Symbolbild) (Bild: Envato)
Unglücklicher Mann vor dem Rechner (Symbolbild) Bild: Envato

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden(öffnet im neuen Fenster) , dass die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers, der sich in einer privaten Chatgruppe menschenverachtend über Vorgesetzte geäußert hatte, rechtmäßig gewesen sei.

Die Richter hoben damit ein vorheriges Urteil auf, das die Kündigung als unzulässig eingestuft hatte.

Der gekündigte Kläger hatte zusammen mit sechs Kollegen, von denen zwei miteinander verwandt waren, seit 2014 eine Chatgruppe betrieben. Neben privaten Themen äußerte sich der Mann dabei wiederholt in stark abfälliger, rassistischer und sexistischer Weise über Vorgesetzte und andere Mitarbeiter.

Als der Arbeitgeber davon erfuhr, sprach er eine fristlose Kündigung aus. Der Mann klagte dagegen und bekam in den Vorinstanzen recht. Sein Arbeitgeber ging in Revision.

Das Bundesarbeitsgericht hob nun das vorherige Urteil auf. Es sah keine ausreichende Vertraulichkeitserwartung für die menschenverachtenden Äußerungen in der Chatgruppe. Angesichts der Größe der Chatgruppe und ihrer Zusammensetzung sowie der Nutzung eines auf schnelle Weiterleitung von Äußerungen angelegten Mediums habe der Mann nicht darauf vertrauen dürfen, dass seine Aussagen unter den Mitgliedern blieben. Damit war die Kündigung rechtens.

Das Gericht verwies den Fall zurück an die Vorinstanz. Dem Kläger soll noch Gelegenheit gegeben werden, seine Vertraulichkeitserwartung darzulegen. Doch angesichts der eindeutigen Äußerungen sind seine Erfolgsaussichten wohl gering.

Mit dem Grundsatzurteil stärkt das Bundesarbeitsgericht die Position von Arbeitgebern bei der Ahndung menschenfeindlicher Kommunikation unter Mitarbeitern. Der Schutz des Betriebsfriedens kann eine Kündigung auch bei privat kommunizierten Inhalten rechtfertigen.


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