Arbeitsminister Hubertus Heil: Homeoffice-Gesetz soll Papiertiger werden
Aus dem Anspruch auf Homeoffice wird nichts - lediglich Redebedarf dürfen Mitarbeiter anmelden, wenn ihnen danach ist. Chefs dürfen ablehnen.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte ursprünglich einmal einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Arbeit im Homeoffice gefordert, doch das verhinderte das Bundeskanzleramt durch ein Veto. Nun wurde der Entwurf für das Mobile-Arbeit-Gesetz zur Abstimmung an die übrigen Ressorts geschickt, wie das Handelsblatt aus Regierungskreisen berichtet.
Das Recht auf Homeoffice, das später einmal auf 24 Tage im Jahr reduziert wurde, wurde nun vollkommen gestrichen. Vielmehr dürfen Arbeitnehmer einen Gesprächsbedarf bei ihren Vorgesetzten anmelden, wenn sie Homeoffice machen wollen. Dieser darf verlangen, dass seine Arbeitnehmer spätestens drei Monate vor gewünschten längeren Homeoffice-Einsätzen Anträge stellen. Darin enthalten sein muss Beginn, Dauer und Umfang der mobilen Arbeit. Dem darf der Arbeitgeber wie gehabt widersprechen, wenn er Gründe dafür nennen kann. Tut er das nicht, gilt die mobile Arbeit für sechs Monate als genehmigt.
Eine Lücke im Versicherungsschutz soll ebenfalls geschlossen werden. Wer sein Kind zwischenzeitlich vom Homeoffice zur Kita oder Schule bringt oder holt, ist unfallversichert. Das galt bisher schon, wenn der Arbeitnehmer dies auf dem Weg zur oder von der Arbeit macht.
Wer regelmäßig mobile Arbeit ausführt, muss seine gesamte Arbeitszeit zudem täglich voll erfassen. Das soll verhindern, dass Angestellte zu viel arbeiten. Wie die Aufzeichnungen zu erfolgen haben, ist bisher nicht bekannt. Das geplante Gesetz muss aber noch durchs Bundeskabinett, den Bundestag und den Bundesrat gebracht werden. Insofern kann sich auch noch vieles ändern.
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Schönes Beispiel, genau wegen denen muss da mal wieder der Gesetzgeber eingreifen...
Ja doch, genau darum brauchts das, weil zu viele Arbeitgeber keine Ahnung haben und zu...
"Unterwürfige Haltung dem Arbeitnehmer keine Rechte zuzusprechen"? Was? Warum...