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Arbeitsgericht Berlin: Amazon setzt Verbot für Streikende auf Firmengelände durch

Amazon Deutschland hat ein Streikverbot auf seinem Betriebsgelände vor Gericht durchgesetzt. Die Versandarbeiter sollen auf der Bundesstraße stehen dürfen. Zuvor wollte der US-Konzern schon das Flugblattverteilen verbieten lassen.
/ Achim Sawall
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Amazon-Arbeiter aus verschiedenen Ländern (Bild: Verdi)
Amazon-Arbeiter aus verschiedenen Ländern Bild: Verdi

Nach dem umstrittenen Urteil des Arbeitsgerichts Berlin prüfen Amazon-Beschäftigte jetzt bundesweite Solidaritätsstreiks. Das "macht in den sozialen Netzwerke die Runde", sagte Dirk Rindler von Verdi Pforzheim im Gespräch mit Golem.de. Die Versandarbeiter dürfen nach dem Urteil vom 7. April nicht auf dem Betriebsgelände von Amazon Pforzheim streiken. Amazon hatte weiter beantragt, dass die Streikenden 200 Meter Abstand von dem Firmengelände halten müssen. "Dann stehen wir auf der Bundesstraße", erklärte Rindler.

Das Arbeitsgericht Berlin entschied(öffnet im neuen Fenster) (Aktenzeichen: 41 Ca 15029/15) laut Rindler, dass es dem US-Konzern nicht zugemutet werden kann, dass auf dem Betriebsgelände gestreikt wird. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Amazon beschäftigt in Pforzheim rund 900 Personen. Das Urteil hat bundesweite Auswirkungen.

Kein echtes Streikrecht in Deutschland

Verdi kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Die Arbeitsgerichte Pforzheim und Koblenz wiesen im vergangenen Jahr Amazon-Klagen ab, die sich dagegen gerichtet hatten, dass Verdi-Mitglieder Flugblätter an ihre Kollegen verteilen und diese ansprechen.

Es gibt in Deutschland kein allseitiges gesetzliches Streikrecht, sondern nur ein sehr eingeschränktes Gewohnheitsrecht in Tariffragen. Die Hans-Böckler-Stiftung berichtet(öffnet im neuen Fenster), dass nur wenn Tarifverhandlungen gescheitert sind, die Gewerkschaft zum Streik aufrufen kann. "Das Recht auf Streik folgt unmittelbar aus der grundgesetzlich garantierten Koalitionsfreiheit. Eine gesetzliche Kodifizierung des Streikrechts besteht nicht, allerdings hat sich im Laufe der Jahrzehnte eine differenzierte Rechtsprechung durch das Bundesarbeitsgericht entwickelt." Auch selbstständige Streiks sind verboten: "Der Streik muss von einer Gewerkschaft getragen werden oder zumindest von ihr nachträglich übernommen werden. Ein sogenannter politischer Streik, der den Staat zu einem bestimmten hoheitlichen Handeln veranlassen will, ist verboten."

Gestern legten am Weltgesundheitstag Beschäftigte an den sechs Amazon-Standorten Bad Hersfeld, Leipzig, Rheinberg, Werne, Graben und Koblenz die Arbeit nieder. "Amazon nimmt wenig Rücksicht auf die Gesundheit seiner Beschäftigten. Hoher Druck, immer mehr in kürzerer Zeit zu schaffen, permanente Leistungskontrollen und Überwachung, eine schlechte Führungskultur, unzureichende Erholungszeiten und fehlende Hilfsmittel sind schlechte Arbeitsbedingungen, die häufig bei Amazon zu finden sind", sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger. Auch in Pforzheim gab es Protestaktionen.

Es geht den Beschäftigten um eine etwas höhere Bezahlung, Urlaubsgeld und tarifliches Weihnachtsgeld. Die wöchentliche Arbeitszeit soll auf 37,5 Stunden festgeschrieben und sechs Wochen Urlaub gewährt werden. Der Kampf dauert bereits seit fast drei Jahren. Amazon lehnt jedes Gespräch mit der Gewerkschaft ab.

Laut Konzerndarstellung werden an allen Standorten in Deutschland mindestens 10 Euro brutto pro Stunde gezahlt, im Durchschnitt in Deutschland 10,40 Euro brutto pro Stunde bei 38,75 Stunden pro Woche. Hinzu kommen Bonus, Weihnachtsgeld, Mitarbeiteraktien, Gratisversicherungen, ein Pensionsfonds und Mitarbeiterrabatte.


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