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Arbeit: Teilzeit diffamieren heißt Verantwortung verweigern

Die CDU-Mittelstands- und Wirtschaftsunion will Millionen Beschäftigten das Recht auf Teilzeit wegnehmen. Dabei könnte gerade die IT gar nicht ohne.
/ Florian Bottke
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Die MIT-Vorsitzende Gitta Connemann will ergänzende Sozialleistungen nur für "echte Ausnahmesituationen". Damit verkennt sie die Realität des Arbeitsmarkts. (Bild: Omer Messinger/Getty Images)
Die MIT-Vorsitzende Gitta Connemann will ergänzende Sozialleistungen nur für "echte Ausnahmesituationen". Damit verkennt sie die Realität des Arbeitsmarkts. Bild: Omer Messinger/Getty Images
Inhalt
  1. Arbeit: Teilzeit diffamieren heißt Verantwortung verweigern
  2. Teilzeit in der IT
  3. Symboldebatte statt Fakten
  4. Die Belastung der Sozialsysteme

Lifestyle-Teilzeit. Dieser Begriff transportiert ein Weltbild. Eines, in dem bestimmte Arten der Teilzeit kein legitimes Arbeits- und Lebensmodell sind, sondern eine bequeme und egoistische Freizeitentscheidung. Doch vor allem in der IT-Branche ist die Nachfrage nach Fachkräften hoch, was den Druck auf den Arbeitsmarkt und die Suche nach flexiblen Beschäftigungsformen wie Teilzeit verstärkt.

Die Debatte über die Teilzeit entspann sich an einem geplanten Antrag der CDU-Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) . Dieser Antrag mit dem Titel Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit soll nach Wunsch der MIT auf dem Bundesparteitag der Union im Februar dieses Jahres beschlossen werden(öffnet im neuen Fenster) .

Die Definition von Teilzeitarbeit ergibt sich im deutschen Recht aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz(öffnet im neuen Fenster) . Dort heißt es in Paragraf 2:

"Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers."

Überspitzt könnte das bedeuten, dass bereits eine 39-Stunden-Woche definitionsgemäß Teilzeit ist. Andere Definitionen, etwa in OECD-Statistiken(öffnet im neuen Fenster) , setzen die Grenze für Teilzeit häufig bei einer Wochenarbeitszeit von maximal 30 Stunden an.

Was sich zeigt, ist, dass Teilzeit kein Lifestyle oder Ausdruck von Arbeitsunlust ist. Vielmehr ist es ein geregelter Rechtsbegriff: regelmäßige Arbeitszeit unterhalb der betrieblichen Vollzeit.

Der Gesetzgeber verfolgt damit eine einfache, aber zentrale Idee. Arbeitszeit ist verhandelbar, weil Leben nicht normiert ist.

Wer dieses Recht infrage stellt, greift nicht einen modischen Lebensentwurf an. Er greift ein zentrales Arbeitnehmerrecht an – und verkauft das als Kulturkampf.

Der Nische entwachsen

Teilzeitbeschäftigung ist in Deutschland längst kein Nischenthema mehr, sondern ein Massenphänomen. Laut dem Statistischen Bundesamt(öffnet im neuen Fenster) arbeiteten im Jahr 2024 erstmals 29 Prozent aller Erwerbstätigen in Teilzeit.

Der Frauenanteil unter den Teilzeitbeschäftigten ist dabei hoch. 49 Prozent der erwerbstätigen Frauen waren 2024 in Teilzeit, aber nur 12 Prozent der Männer. In absoluten Zahlen bedeutet das, dass fast jede zweite Frau, aber nur knapp jeder achte Mann in Teilzeit arbeitet. Die Teilzeitquote steigt dabei seit Jahren: 2005 waren es noch 43 Prozent der Frauen und 7 Prozent der Männer.

Diese Zunahme ging Hand in Hand mit einem starken Anstieg der Erwerbstätigenquote, besonders bei Frauen, von gut 59 Prozent im Jahr 2005 auf 74 Prozent im Jahr 2024. Hier wird also nicht weniger gearbeitet, sondern mehr.


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