Apple vs. Samsung: Samsung zahlt vorerst eine halbe Milliarde weniger

Richterin Lucy Koh hat Samsungs Entschädigungszahlung an Apple um die Hälfte reduziert. Die Geschworenen hätten die Instruktionen des Gerichts missachtet und Fehler bei der Berechnung gemacht, so die Begründung.

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Für die Hälfte von Samsungs Geräten haben die Geschworenen die Entschädigunszahlungen zu hoch berechnet.
Für die Hälfte von Samsungs Geräten haben die Geschworenen die Entschädigunszahlungen zu hoch berechnet. (Bild: U.S. District Court)

Die von den Geschworenen berechnete Entschädigungszahlung von 1,05 Milliarden US-Dollar, die Samsung wegen Patentverletzungen an Apple zahlen muss, ist - zumindest teilweise - ungültig. Die Geschworenen hätten die Strafzahlungen für die Hälfte der von Apple wegen Patent- und Markenrechtsverletzungen beanstandeten Geräte falsch berechnet, für sie müsse der Patentprozess neu aufgerollt werden. Das hat Richterin Lucy Koh vom Bezirksgericht in San Jose in Kalifornien entschieden.

Das Urteil der Geschworenen zu den Geräten Galaxy Ace, Galaxy S, Galaxy S2 und etlichen Derivaten, Mesmerize und Vibrant sowie zu zwei Versionen des Galaxy Tab 10.1 mit WLAN und LTE bleibt bestehen. Dafür muss Samsung weiterhin fast 600 Millionen US-Dollar Entschädigung an Apple zahlen. Zusätzliche Strafzahlungen, die Apple nach dem Urteil beantragt hatte, lehnte Richterin Koh hingegen ab.

Falsch berechnet

Für 15 andere Geräte, darunter das Galaxy Prevail, Nexus S 4G, Droid Charge oder das Galaxy Tab, haben die Geschworenen die Anweisungen des Gerichts ignoriert und die dafür fällige Entschädigungszahlung aufgrund von Patentverletzungen und der Verletzung des sogenannten "Trade Dress", des US-Markenrechts, berechnet. Laut Koh hätten die Geschworenen die Entschädigungszahlung aber lediglich wegen Patentverletzungen festlegen dürfen. Sie seien damit viel zu hoch. Die Geschworenen seien darüber deutlich in den Instruktionen des Gerichts informiert worden.

Nach dem Urteil war Kritik an den Geschworenen laut geworden, sie seien zu schnell zu ihrem Urteil gelangt. Der Obmann der Geschworenen, Velvin Hogan, hatte die Kritik zurückgewiesen: Die Geschworenen seien deshalb so schnell zu einem Urteil gekommen, weil die Fragen in den Fragebögen zuvor gruppiert worden seien. "Die Richterin hat es uns so einfach wie möglich gemacht." Für die Geschworenen sei der Sachverhalt im Laufe des Prozesses eindeutig geworden, schrieb Hogan.

Berufung und neuer Prozess

Richterin Koh wies Apples Argument zurück, unter gewissen Umständen Fehler der Geschworenen hinzunehmen, wenn deren Urteil dennoch als gerecht erscheint. Es habe sich eindeutig um eine Fehlentscheidung gehandelt, schreibt sie. Koh rät in ihrer Begründung, zunächst eine Berufung gegen ihre Entscheidung einzulegen, bevor die beiden Streitparteien einen neuen Prozess um die verbleibenden Geräte beantragen.

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ruamzuzler 04. Mär 2013

What's "weninger"?

linuxuser1 04. Mär 2013

Natürlich ist er erst danach für Samsung tätig geworden. Alles andere wäre ja auch...

trolling3r 04. Mär 2013

Die Witzsumme wird sowieso kassiert oder auf einen Kleinstbetrag reduziert.

jt (Golem.de) 04. Mär 2013

In der Hektik! Ist geändert.



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