Apple vs. Samsung: Samsung begeht keine Rufausbeutung

Das Landgericht Düsseldorf hat eine Klage Apples abgewiesen, nach der Samsung gegen das deutsche Wettbewerbsrecht verstoßen hat. Es geht um das Aussehen von Galaxy-Smartphones.

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Mit dem Galaxy Ace hat Samsung nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
Mit dem Galaxy Ace hat Samsung nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. (Bild: Samsung)

In einem Prozess zwischen Apple und Samsung hat das Landgericht Düsseldorf jetzt eine Klage von Apple abgewiesen. Apple hatte Samsung beschuldigt, gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen, indem es Geräte von Apple kopiere. In dem Verfahren handelte es sich um die Samsung-Geräte Galaxy S, Galaxy S Plus, Galaxy S2, Galaxy Ace, Galaxy R und Galaxy Wave M.

In dem Prozess ging es darum, dass sich Samsung durch Imitieren des Apple-Designs einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschafft habe, auch "Rufausbeutung" genannt. Es ging nicht um Designpatente oder unrechtmäßigen Gebrauch von registrierten Geschmacksmustern. Diesen Vorwurf hat das Landgericht Düsseldorf bereits verhandelt und zugunsten von Apple entschieden. Zwischenzeitlich hatte die zuständige Richterin Johanna Brückner-Hofmann das Verfahren ausgesetzt, weil Samsung die Löschung des Geschmacksmusters beim Europäischen Markenamt beantragt hatte. Es sollte ursprünglich am 23. Oktober 2012 über ein Verkaufsverbot von Samsungs Smartphones der Galaxy-Reihe entschieden werden.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese Entscheidung bislang aufrechterhalten, während das Landgericht Düsseldorf noch über den Vorwurf des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht entschied, den es jetzt zurückwies. Aller Voraussicht nach wird Apple gegen das aktuelle Urteil beim Oberlandesgericht Düsseldorf in Revision gehen.

Aufgrund eines früheren Urteils wegen Verstoßes gegen Geschmacksmuster durfte Samsung das Galaxy Tab 7.7 nicht in Europa verkaufen und musste eine Version mit verändertem Gehäuse seines 10-Zoll-Tablets unter dem Namen Galaxy Tab 10.1 N veröffentlichen.

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