Apple vs. Samsung: Richterin Koh erhält Patent-Briefing

In den Vorverhandlungen zum zweiten Prozess zwischen Apple und Samsung ist Richterin Koh zu den technischen Aspekten der Patente unterrichtet worden, die Gegenstand der Verhandlung werden. Derweil wollen beide Unternehmen verhindern, dass Unterlagen aus dem ersten Prozess veröffentlicht werden.

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Samsung hat Apples Patente nicht mutwillig verletzt.
Samsung hat Apples Patente nicht mutwillig verletzt. (Bild: U.S. District Court)

Apple und Samsung werfen sich gegenseitig vor, jeweils acht Patente des anderen unerlaubt zu nutzen. In dem von Apple angestrengten Verfahren werden Samsungs Galaxy S3 und mehrere Versionen aus Apples gesamtem Geräteportfolio geprüft, darunter das iPhone, das iPad und selbst die Software iTunes. Das Briefing ist eine Vorbereitung für eine Anhörung im März 2013, bei der beide Parteien ihre gegenseitigen Vorwürfe beschreiben und begründen müssen.

Gleichzeitig haben Apple und Samsung bei einem Bundesgericht einen Antrag gestellt, der verhindern soll, dass Unterlagen aus dem ersten Prozess veröffentlicht werden. Dabei geht es um Dokumente, die Umsatzzahlen oder Gebühren für die Nutzung von Patenten durch Dritte. Richterin Koh hatte vorgeschlagen die Vorverhandlungen zum zweiten Prozess solange zu unterbrechen, bis das Bundesgericht seine Entscheidung über die Dokumentenveröffentlichung gefällt hat. Die Anwälte Apples und Samsungs lehnten ab.

Patente, Patente

Deshalb erhielt Koh eine Einweisung zu einem Teil der beanstandeten Patente, wie ein Prozessbeobachter auf groklaw.net berichtet. Zur Debatte stand zunächst Apples US-Patent 5,666,502, das eine grafische Oberfläche beschreibt, die Eingabechroniken in Datenfeldklassen nutzt. Samsung versucht zu beweisen, dass die gemeinsame Nutzung von History-Listen in verschiedenen Anwendungen auf Prior Art basiert und das Patent deshalb ungültig ist. Als Beweis sollten ähnliche Funktionen in Windows 95 und Turbo C++ dienen.

Außerdem diskutierten die Anwälte über das Patent 5,946,647, dem System und der Methode, um eine Aktion auf einer Struktur in computergenerierten Daten auszuführen. Auch Apples Patent 7,761,414 wird geprüft, das die asynchrone Synchronisierung von Daten zwischen Geräten beschreibt. Koh wurde auch über Apples Patent 8,014,760 informiert, in dem beschrieben wird, wie ein Gerät mit verpassten Anrufen umgeht.

Viel Liebe in der Luft

Samsungs Patent 7,756,087, das eine unplanmäßige Übertragung in einem mobilen Kommunikationssystem beschreibt und als Teil des 3GPP-Standards von Samsung unter fairen Bedingungen (Frand) lizenziert wird, ist ebenfalls Teil des Verfahrens. Über Samsungs Patent 7,577,757, das die Synchronisierung von Multimediadaten beschreibt, diskutierten die über 40 anwesenden Anwälte beider Parteien ebenfalls. Und schließlich wurde über Samsungs Patent 5,579,239 gesprochen, das ein entferntes Videoübertragungssystem beschreibt.

Bei den Verhandlungen ging es um die Formulierung der Ansprüche der beiden Seiten, ob die eingebrachten Ansprüche überhaupt bei der Verhandlung zugelassen werden sollen. Richterin Koh konnte sich zunächst ein Bild der Funktionen machen und entsprechende technische Fragen stellen. Immerhin konnten sich die Anwälte auf einen Termin für die nächste Anhörung am 21. Februar 2013 einigen. "Es liegt viel Liebe in der Luft", kommentierte Koh die selten einstimmige Entscheidung.

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