Apple vs. Samsung: "Habt ihr Crack geraucht?"
Als Apples Anwälte eine weitere Zeugenliste vorlegen, fragte Richterin Lucy Koh irritiert, ob sie etwas geraucht hätten. Samsung kalkuliert derweil seine Verluste und Apple will beweisen, dass Samsungs Patente ungültig sind.

Am vorletzten Prozesstag Apple versus Samsung ist Richterin Lucy Koh offensichtlich vom Prozessverlauf zunehmend frustriert. Als Apple-Anwalt Bill Lee eine Liste mit weiteren Zeugen vorlegte, sagte sie: "Warum sollte ich an einem Abend 75 Seiten mit Zeugenvorschlägen und entsprechenden Einwänden durcharbeiten?" Apples Anwälte könnten nur Crack geraucht haben, wenn sie meinten, alle Zeugen auf der Liste könnten im verbleibenden Verhandlungszeitraum noch angehört werden. Das berichten verschiedene Medien, darunter AllThingsD, Ars Technica und Nick Wingfield von der New York Times.
Zum Beginn des Prozesses hatte Koh beiden Seiten jeweils 25 Stunden für Zeugenaussagen und Kreuzverhöre eingeräumt.
Anwalt Lee entgegnete, sein Team habe für die Zeugenaussagen einen entsprechenden Terminplan - und nein, er rauche kein Crack.
Beeinflussung in letzter Minute
Hintergrund ist ein juristisches Manöver, in dem beide Streitparteien versuchen, zum Schluss des Verfahrens nochmals die Geschworenen zu beeinflussen. Nachdem Samsung seine Zeugen weitgehend aufgerufen hat, darf Apple bis zum heutigen Freitag, dem 17. August 2012, selbst nochmals Zeugen rufen.
Samsung hat derweil versucht, bei Richterin Koh mehr Zeit für Kreuzverhöre zu bekommen - ohne Erfolg.
Koffein für die Geschworenen
Richterin Koh warf den Anwälten vor, auch die Zeit der Geschworenen zu verschwenden. Während des Verfahrens schlug sie den offensichtlich teilweise ermatteten Geschworenen vor, koffeeinhaltige Getränke zu sich zu nehmen.
Samsung will nur wenig, Apple viel zu viel Geld
Zwei Zeugen, die für Samsung aussagen, haben Kalkulationen vorgelegt, wie viel Geld Samsung für die Verwendung seiner Patente zusteht. Der erste Zeuge, Vincent O'Brien, berechnete 22,8 Millionen US-Dollar für Funktionspatente, die seiner Meinung nach "nette und wünschenswerte Funktionen" auf Smartphones sind, aber eben nur "wenige unter vielen." Als Grundlage berechnete er durchschnittlich 99 US-Cent für eine heruntergeladene Applikation. Davon würden zwischen 11 und 19 US-Cent an Samsung gehen. Außerdem sagte er aus, dass Apple selbst 1,4 Milliarden US-Dollar für Patente zahle.
Im Kreuzverhör wies Apple abermals darauf hin, dass Samsung einige seiner gegen Apple vorgebrachten Patente selbst nicht nutzt.
Samsung will Lizenzgebühren nur von Apple
Der zweite Zeuge, David Teece, sagte aus, Samsung stehe zwischen 2 und 2,75 Prozent pro iPad und iPhone zu. Das wären bis zum heutigen Zeitpunkt zwischen 290 und 399 Millionen US-Dollar. Seine Kalkulation basiert auf Unterlagen von Nokia, RIM, Intel oder Microsoft. Diese Dokumente bekamen nur die Geschworenen zu sehen. Sämtliche Firmen hatten zu Prozessbeginn eiligst durchgesetzt, solche Unterlagen unter Verschluss zu halten. Im Kreuzverhör musste Teece zugeben, dass Samsung bislang von keinem anderen Unternehmen Lizenzgebühren für die fraglichen Patente erhält.
Mit den Kalkulationen der beiden Zeugen will Samsung offensichtlich den Geschworenen klarmachen, Apple verlange übermäßig viel für seine Lizenzen.
Baseband-Chips von Intel
Apples Chef für Beschaffungen sagte aus, dass Apple durchschnittlich 12 US-Dollar an Intel für den Baseband-Prozessor in seinen Geräten zahlt. Inzwischen kauft Apple auch bei Qualcomm ein. Samsung macht ein Patent vor Gericht geltend, das Funktionen der Kommunikationschips verwendet.
Musik-Multitasking ist Prior Art
Ein weiteres Patent, das Samsung vor Gericht geltend macht, betrifft das gleichzeitige Hören von Musik und das Verwenden einer weiteren Applikation. Der Apple-Zeuge Tony Givargis, ein Universitätsprofessor, sagte aus, er habe die Funktion auf Geräten Apples studiert. Apple verstoße nicht gegen das Patent, entschied er. Mit einem Sony Ericsson K700i versuchte er außerdem zu beweisen, dass Samsungs Patent Prior Art ist.
Am heutigen Freitag, dem 17. August 2012, werden die letzten Zeugen gehört. Am Montag werden die Geschworenen instruiert, am nächsten Tag halten beide Seiten ihre Schlussplädoyers. Ab Mittwoch gehen die Geschworenen in Beratung.
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Eine Frage ist keine Unterstellung.
Seh ich auch so. Hier entscheidet somit "der gesunde Menschenverstand". Evtl. nicht die...
Die sagt wenigstens mal was sie denkt. Hätte ich mir von Leutheusser-Schnarrenberger...
Auch wenn sie versucht, neutral zu sein. Die Partei, die die Richterin nervt, hat...