Apple Store: Bild der Apple-Ladeneinrichtung ist als Marke schützbar
Eine Zeichnung der Einrichtung der Apple Stores kann als Marke geschützt werden. Der Europäische Gerichtshof hat dazu eine Grundsatzentscheidung getroffen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ist der Auffassung, dass "eine Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsstätte mittels einer Gesamtheit aus Linien, Konturen und Formen" eine Marke sein kann. Dies sei zutreffend, wenn die Abbildung geeignet sei, die "Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden." Damit kann eine Zeichnung der Einrichtung der Apple Stores als Marke geschützt werden. Das hat der Gerichtshof am 10. Juli 2014 entschieden (C-421/13).
Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Zeichnung nicht als Marke anerkannt. Dagegen hatte der US-Konzern beim deutschen Bundespatentgericht geklagt, das die EU angerufen hatte.
Dies sei der Fall, wenn die abgebildete Ausstattung erheblich von der Branchennorm oder -üblichkeit abweicht. "Der Gerichtshof betont jedoch, dass die allgemeine Eignung eines Zeichens als Marke nicht bedeutet, dass dieses Zeichen zwangsläufig Unterscheidungskraft (...) besitzt."
Auch die Frage, ob nur Waren oder auch Dienstleistungen so zu schützen seien, wurde vom Gericht entschieden. Dies gelte auch für Dienstleistungen, sofern diese "nicht ein integraler Bestandteil des Verkaufs dieser Waren sind". Damit seien beispielsweise "Vorführungen der dort ausgestellten Waren mittels Seminaren" gemeint.
Im Jahr 2010 hatte Apple beim US Patent and Trademark Office die dreidimensionale Marke eintragen. Im Jahr 2013 hat das Deutsche Patent - und Markenamt den Schutz abgelehnt, weil es sich nur um die Darstellung eines wesentlichen Aspekts der Handelsdienstleistungen dieses Unternehmens handele, den der Verbraucher nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren verstehen könne.
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ich wollte nur mal darauf aufmerksam machen, dass, bedingt durch diesen Umstand, Apple...
Das Deutsche Patent- und Markenamt kann die Marke auch weiterhin ablehnen, muss aber...
Die arbeiten hart...daran nichts zu tun und viel zu verdienen.
Ja wärst DU vorsichtig. Ich nicht. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Richter...