Apple Music und Digital Concerthall: Große und kleine Musik-Streaming-Anbieter im Vergleich

Focus@will und Concert Vault: Noch nie gehört? Diese Streaminganbieter können neben großen Diensten wie Spotify und Apple Music eine wahre Fundgrube für Musikliebhaber sein. Wir vergleichen die großen Plattformen mit den kleinen Diensten.

Artikel von Christine Tantschinez veröffentlicht am
Apple Music und Digital Concerthall: Große und kleine Musik-Streaming-Anbieter im Vergleich
(Bild: Michael Dorausch/Flickr/CC BY-SA 2.0)

Musik aus der Cloud ist kein Trend mehr, sondern mittlerweile zweitgrößter Umsatztreiber der Musikindustrie. Das Angebot an Diensten ist aber mittlerweile so groß wie unüberschaubar. Unser Marktüberblick widmet sich den in Deutschland verfügbaren Anbietern von Musikstreaming: also Portalen, die über das Internet erreichbar sind, mit Titeln und Alben, die sich einzeln abrufen, auswählen und in Playlisten speichern lassen, die nach Belieben auch übersprungen werden können.

Explizit ausgeklammert aus der Betrachtung sind reine Internetradios, kuratierte Playlisten oder Musiknetzwerke wie Last.fm, 22tracks, Bandcamp oder Soundcloud.

Spotify

Mit über 20 Millionen zahlenden Kunden ist Spotify weltweit die Nummer eins unter den Streamingdiensten, aktiv in 58 Ländern. In Deutschland ist der Anbieter seit März 2012 auf dem Markt.

Angebot: nach Angaben des Dienstes über 30 Millionen Titel aus allen Bereichen, darunter auch Klassik, Jazz, Kinder und Hörbücher und über 1,5 Milliarden Playlisten für verschiedene Stimmungen, Genres und Anlässe.

Kosten: kostenloser Zugang oder ein werbefreies Premium-Abo für 9,99 Euro pro Monat, zum Folgemonat kündbar (auch online). Mit Spotify Family kann die Standardlizenz stufenweise auf bis zu weitere vier Personen erweitert werden. Studenten erhalten 50 Prozent Rabatt auf den Premium-Tarif. Der kostenlose Stream steht auf den mobilen Geräten nur in Form einer durch Werbung unterbrochenen Shuffle-Playlist und über statinonäre Zugänge wie PCs mit Werbeunterbrechungen zur Verfügung.

Verbreitung: Spotify ist als Marktführer begehrter Partner für nahezu alle Anbieter von Unterhaltungselektronik. Hat ein Musikwiedergabegerät einen Ethernet-Anschluss oder WLAN, gibt es mit großer Sicherheit auch den Zugang zum Spotify-Streamingdienst. Mit Spotify Connect steht eine Android- und iOS-App für die Verbindung zu entsprechend ausgestatteten Endgeräten zur Verfügung. Eine Liste kompatibler Geräte findet man unter spotifygear.com. Für die Nutzung am Rechner gibt es einen Webplayer sowie die kostenlose Spotify-Software, die auch lokale Musikdateien verwalten und abspielen kann.

Anwendung: Spotify hat eine Volltextsuche und Sortierung nach Stimmung, Genre oder Neuheitswert. Vorteil der Spotify-Connect-App: Das einmal erlernte Benutzerinterface bleibt bei allen Endgeräten erhalten. Der Dienst von Musicmatch liefert zu vielen Songs die Texte. Passend zu einem gehörten Track stellt Spotify einen eigenen Radiostream aus ähnlichen Genres und Interpreten zusammen und lernt mit jeder Benutzung hinzu. Nur die Hörbücher sind etwas lieblos versteckt in den Playlisten.

Qualität: Tracks gibt es im Ogg-Vorbis-Format mit drei Qualitätsstufen von 96 kbps (mobil) bis maximal 320 kbps. Offlinenutzung ist bis zu 30 Tage lang pro Track/Album/Playliste möglich.

Einschätzung/Perspektive: Das große Angebot, die umfangreichen Playlisten für fast jeden Anlass und jede Stimmung und die Verfügbarkeit auf nahezu allen Endgeräten zeichnen Spotify aus. Die schwedischen Streamingpioniere spielen ihre Marktführerschaft aus und setzen besonders in Sachen Bedienbarkeit und Nutzungsvariationen einen sehr hohen Standard - mit Erfolg: In diesem Jahr wurde fast dreimal soviel Musik über den Dienst gestreamt wie im Vorjahr. Auch Klassik- und Jazzfreunde finden hier ein gutes Angebot.

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Dwalinn 09. Dez 2015

Hatte das Problem auch (mit LTE 3-8Mbit) allerdings hat es meistens Funktioniert und mir...

Shakal1710 07. Dez 2015

dann warte mal bis ende des jahres ;)

der_wahre_hannes 03. Dez 2015

Was hat der Gratismonat damit zu tun?

Nasreddin 02. Dez 2015

Echt? Wieso das denn? Copyright?



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