Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Apple: Kartellamt meldet Bedenken gegen App-Tracking an

Das Bundeskartellamt untersucht seit 2022 Apples App Tracking Transparency Framework – und hat nun Anzeichen für einen Wettbewerbsvorteil gefunden.
/ Tobias Költzsch
9 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Apple hat Ärger mit dem Bundeskartellamt. (Bild: Sean Gallup/Getty Images)
Apple hat Ärger mit dem Bundeskartellamt. Bild: Sean Gallup/Getty Images

Das Bundeskartellamt hat Apple seine vorläufige rechtliche Einschätzung zum App Tracking Transparency Framework (ATTF) übermittelt. Wie die Behörde in einer Pressemitteilung(öffnet im neuen Fenster) erklärt, könnte "nach vorläufiger Auffassung [...] ein Verstoß gegen die besonderen Missbrauchsvorschriften für große Digitalunternehmen" vorliegen.

Außerdem stellt das Kartellamt fest, dass Apple möglicherweise "gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des Artikel 102 AEUV" verstoßen haben könnte. Dadurch könnte sich ein Wettbewerbsvorteil für Apple ergeben. Hintergrund ist der Umstand, dass Apple bei der Einwilligung für App-Tracking bei seinen eigenen Anwendungen andere Standards anwendet als bei Drittanbietern.

Apple hatte das ATTF 2021 unter Protest von Unternehmen der werbetreibenden Industrie wie etwa Meta eingeführt . Seitdem werden Nutzer von iPhones, iPads oder Mac-Computern beim ersten Start einer neu installierten App gefragt, ob sie App-Tracking über verschiedene Apps und Websites erlauben wollen oder nicht – zusätzlich zur grundsätzlichen Abfrage, ob persönliche Daten für das Werbetracking verwendet werden dürfen.

Bundeskartellamt sieht Wettbewerbsvorteil für Apple

Der Zugriff auf die gerätespezifische Werbe-ID (IDFA, Identifier for Advertising) kann so also beschränkt werden. Das Bundeskartellamt kommt zur Einschätzung, dass Apple einen Wettbewerbsvorteil hat, da diese Einschränkung für Apple und seine Apps und Dienste nicht gilt.

Zwar können Nutzer wie rechtlich vorgeschrieben die grundsätzliche Nutzung privater Daten einschränken, Apples eigene Dienste unterliegen allerdings nicht den strengeren Regeln des ATTF. Das Kartellamt bemängelt, dass sich das Abfragefenster bei den Apple-Apps "maßgeblich" von denen der Drittanbieter unterscheidet: Sie seien wesentlich zustimmungsfreudiger. Außerdem definiert Apple Tracking im ATTF so, dass nur unternehmensübergreifende Datenverarbeitung gemeint ist – nicht die im Rahmen eines Ökosystems wie bei Apple.

Apple hat jetzt Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Im April 2023 hatte das Bundeskartellamt bereits festgestellt, dass Apple eine "marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" habe und so der erweiterten Missbrauchsaufsicht nach § 19 GWB unterliege. Gegen diese Entscheidung hat Apple Einspruch eingelegt. Das ATTF-Verfahren schließt sich an diese Feststellungsentscheidung an, die vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wurde. Am 18. März 2025 soll die Entscheidung des BGH verkündet werden.


Relevante Themen