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Apple: iPhone-Finder hat kein Recht auf entsperrtes Smartphone

Nachdem er ein iPhone gefunden hat und der ursprüngliche Besitzer sich nicht meldete, wollte der Finder das Gerät nutzen. Apple widersprach - und auch ein Münchener Gericht sieht keine Veranlassung, das Gerät zu entsperren.
/ Hauke Gierow
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Der Finder eines iPhones kann mit dem Gerät nur wenig anfangen. (Bild: Lam Yik Fei/Getty Images)
Der Finder eines iPhones kann mit dem Gerät nur wenig anfangen. Bild: Lam Yik Fei/Getty Images

Wer ein iPhone findet, darf es nach Ablauf der Lagerfrist zwar behalten, hat aber keinen Anspruch auf eine Entsperrung. Das entschied jüngst das Amtsgericht München. Ein Mann hatte im Jahr 2016 ein iPhone im Straßengraben gefunden und es ordnungsgemäß beim Fundbüro abgegeben. Als das Gerät nach einem halben Jahr nicht vom Besitzer abgeholt worden war, sprach das Fundbüro dem Mann das Gerät zu, wie es in Paragraph 973 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt ist.

Nutzen kann der Mann das Smartphone aber nicht - und wird es auch weiterhin nicht können. Denn das iPhone ist gesperrt, und Apple lehnt ab, es aus der Ferne freizuschalten. Dagegen hatte der Finder vor dem Amtsgericht München geklagt, aber verloren.

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Das Gesetz sehe nicht vor, dass ein Finder ein entsperrtes Smartphone bekomme, sondern lediglich ein Gerät im Zustand nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist. Wie die beteiligten Rechtsanwälte Wilde Beuger Solmecke(öffnet im neuen Fenster) schreiben, sei "ein freigeschaltetes iPhone zu keinem Zeitpunkt Fundgegenstand gewesen" .

Datenschutzrechtliche Gründe sprechen gegen Freischaltung

Gegen eine Freischaltung sprechen außerdem datenschutzrechtliche Gründe. Denn sonst erhielte der Finder Zugriff auf alle auf dem Gerät befindlichen Daten. Und genau dagegen wollte sich der ursprüngliche Besitzer des Gerätes mit der Sperre schützen. Apple selbst hatte im Streit mit dem FBI um die Entsperrung eines iPhones angegeben, iPhones nicht ohne weiteres entsperren zu können .

Offensichtlich sehen die Richter auch keine Veranlassung dafür, dass Apple dem Finder erlaubt, das Gerät zurückzusetzen und mit einer neuen Apple ID zu benutzen. Da das iPhone nach der Einrichtung mit einer Apple ID verknüpft ist, müsste der ursprüngliche Eigentümer es ausdrücklich freigeben. Und so ist der Finder Eigentümer eines dekorativen Backsteins in iPhone-Form.

Aktenzeichen: AG München, Urt. v. 24.07.2017, Az. 213 C 7386/17(öffnet im neuen Fenster) .


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