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App-Stores und Bezahlmodelle: EU leitet Verfahren gegen Apple, Google und Meta ein

Die EU-Kommission ist mit der Umsetzung der neuen Digitalregeln durch die großen IT-Konzerne nicht zufrieden. Es drohen hohe Bußgelder.
/ Friedhelm Greis
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Die EU-Kommission schaut sich die Umsetzung des DMA jetzt genauer an. (Bild: Jonathan Raa/NurPhoto/Reuters)
Die EU-Kommission schaut sich die Umsetzung des DMA jetzt genauer an. Bild: Jonathan Raa/NurPhoto/Reuters

Mehrere große IT-Konzerne aus den USA setzen nach Ansicht der EU-Kommission ihre Verpflichtungen nach dem neuen Digitale-Märkte-Gesetz nicht vollständig um. Daher seien Untersuchungen gegen Apple, Alphabet, Meta und Amazon eingeleitet worden, teilte die Kommission am 25. März 2024 mit(öffnet im neuen Fenster) . Die Vorgaben des Digital Markets Acts (DMA) für die sechs Gatekeeper traten am 7. März 2024 vollständig in Kraft.

Die mögliche Nichteinhaltung der Vorgaben betrifft unter anderem Apples umstrittene Regeln für den App-Store , Googles neue Regeln für Google Play und dessen mögliche Bevorzugung der eigenen Suchdienste sowie Metas Bezahlmodell für eine werbefreie Version von Facebook und Instagram.

Regeln für App-Stores unzureichend

Die EU-Kommission befürchtet demnach, dass die Maßnahmen von Google und Apple möglicherweise nicht vollständig konform mit dem DMA seien, da sie verschiedene Beschränkungen und Einschränkungen mit sich brächten. "Diese schränken unter anderem die Möglichkeit der Entwickler ein, Angebote frei zu kommunizieren und zu bewerben und direkt Verträge abzuschließen, unter anderem durch die Erhebung verschiedener Gebühren" , hieß es.

Zusätzlich könnten Apples neue Gebührenstruktur und andere Bedingungen für alternative App-Stores sowie den Vertrieb von Apps aus dem Internet den Zweck der Verpflichtungen aus dem DMA unterlaufen.

Darüber hinaus will die Kommission feststellen, ob die Anzeige von Google-Suchergebnissen durch Konzernmutter Alphabet zu einer Selbstbevorzugung der vertikalen Suchdienste von Google, wie zum Beispiel Google Shopping, Google Flights oder Google Hotels, gegenüber ähnlichen Konkurrenzdiensten führen kann.

Keine echte Wahl für Meta-Nutzer

Ebenfalls unzufrieden ist die Kommission mit der Umsetzung der neuen EU-Regeln für iPhone-Nutzer. Dies betreffe die Möglichkeiten, Apps auf iOS einfach zu deinstallieren, Standardeinstellungen in iOS einfach zu ändern sowie durch Auswahlbildschirme den Browser oder die Suchmaschine ändern zu können .

Das neue Bezahlmodell von Meta gefällt der EU-Kommission ebenfalls nicht. Sie befürchtet, dass dieses Modell keine echte Alternative für Nutzer darstelle, die nicht in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen wollten. Damit werde das Ziel nicht erreicht, die Sammlung personenbezogener Daten durch Gatekeeper zu verhindern. Meta erhielt hingegen einen Aufschub von sechs Monaten, um die Interoperabilität des Facebook Messengers umsetzen zu können.

Auch Amazon geriet in den Fokus der Kommission. Der Onlinehändler steht im Verdacht, seine eigenen Marken auf seinem Marktplatz zu bevorzugen.

Neben den genannten Konzernen wurde auch Microsoft dazu aufgefordert, bestimmte Unterlagen aufzubewahren. Diese könnten dazu dienen, die Umsetzung des DMA zu überprüfen.

Hohe Geldbußen möglich

Die Kommission will nach eigenen Angaben die nun eröffneten Verfahren innerhalb von zwölf Monaten abschließen. Möglicherweise erhalten die Konzerne Auflagen, um die Vorgaben des DMA korrekt umzusetzen.

Im Falle eines Verstoßes könnte die Kommission Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens verhängen. Bei wiederholten Verstößen können solche Geldbußen bis zu 20 Prozent betragen. Bei systematischen Verstößen wäre auch eine Zerschlagung eines Unternehmens möglich.


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