App für Datenrate im Mobilfunk: Mit neuer App 30-mal messen, um dann 5 Euro zu erhalten
Mit einer neuen App und einer Verfügung will die Bundesnetzagentur den Nachweis einer zu niedrigen Datenrate im Mobilfunk belegbar machen. "So können sie Minderungs- oder Sonderkündigungsrechte gegenüber ihrem Anbieter geltend machen", sagte(öffnet im neuen Fenster) der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller am 15. April 2026. Für den Nachweis sind 30 Messungen, verteilt auf fünf Kalendertage mit jeweils sechs Messungen pro Tag vorgeschrieben.
In Gebieten mit hoher Haushaltsdichte müssen jedoch nur 25 Prozent der vereinbarten maximalen Datenrate erreicht werden. In Gebieten mit mittlerer Dichte sind es 15 Prozent und bei niedriger Haushaltsdichte sogar nur 10 Prozent.
Ab dem 20. April 2026 steht die App mit der sperrigen Bezeichnung Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk zur Verfügung.
VATM: Aufwand für alle Beteiligten erheblich
VATM-Geschäftsführer Frederic Ufer erklärte: "Der gesetzliche Anspruch auf Minderung im Mobilfunk, den der Gesetzgeber vor fünf Jahren mit heißer Nadel ins Telekommunikationsgesetz geschrieben hat, war von Anfang an kaum praxistauglich." Herausgekommen sei nun ein kompliziertes Tool, eine eigene App mit umfangreichen Hinweisen und Vorgaben. "Das Verfahren ist erklärungsbedürftig, in der praktischen Anwendung eher abschreckend und kann dennoch die vielen unterschiedlichen Messsituationen und Messparameter nie vollständig korrekt dokumentieren. Letztlich ist also der Aufwand für alle Beteiligten erheblich – und dies bei einem überschaubaren Anspruch, den die Betroffenen geltend machen können." Unter dem Strich bleibe lediglich ein weiteres bürokratisches Ungetüm.
Im Branchenverband VATM (Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt) sind große Mobilfunkbetreiber wie Telefónica, Vodafone und 1&1 organisiert, darüber hinaus viele MVNOs ohne eigenes Netz wie Freenet sowie kleinere Anbieter wie Lebara Germany oder Lyca Mobile. Daher werde die Meinung vertreten, ein gesetzlich verankerter Minderungsanspruch sei ohnehin kein "praxistaugliches Instrument für mehr Verbraucherschutz".
Tatsächlich ist die Höhe des Anspruchs laut Bundesnetzagentur vom Verbraucher im Dialog mit dem Anbieter zu klären. Die Angebote der Firmen sind bislang regelmäßig äußerst niedrig. Statt die Nutzer mit 5 Euro abzuspeisen, müssten die Unternehmen den monatlichen Grundpreis dauerhaft prozentual senken. Die Verbraucherzentralen fordern hier feste Minderungsquoten. Sie argumentieren, dass die Anbieter genau wüssten, wo ihr Netz schlecht sei. Es sei unredlich, die Kunden erst messen zu lassen, um dann über niedrige Minderungsbeträge zu verhandeln.
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