App Developer Agreement: Microsoft reduziert Store-Gebühren deutlich
Mit der ADA-Version 8.4 hat Microsoft die Gebühren für den Verkauf von Apps im Microsoft Store deutlich reduziert. Zwar bleibt der Maximalsatz bei 30 Prozent, doch wer keine Spiele entwickelt, zahlt teils nur noch einen Bruchteil davon.

Microsoft hat das App Developer Agreement (ADA) auf die Version 8.4 aktualisiert. Die wohl interessanteste Änderung des ADA ist die neue Gebührenstruktur, die im Punkt 6b aufgelistet ist. Sie reicht von 5 bis 30 Prozent des App-Preises. Zuvor lag die Spanne in der Version 8.3 bei 15 bis 30 Prozent.
Die Gebührensenkung liegt vor allem an neuen Regeln, die aber nicht für alle Apps gelten. Wer Spiele über Microsofts Store verkauft, muss auch weiterhin 30 Prozent an Gebühren zahlen. Auf der Xbox One, unter Windows 8 und Windows Phone 8 gelten die 30 Prozent als Grundsatz. Auch Geschäftskunden-Apps fallen hierunter.
Erst wenn die App nicht unter diese Bedingungen fällt, gelten niedrigere Gebühren. Wer etwa ein Notizprogramm für Endkunden als Abo anbietet, zahlt 15 Prozent Gebühren. Selbiges gilt für App-Verkäufe, die durch Microsofts Werbung im Store durchgeführt werden. Der 15-Prozent-Satz war in der alten Version 8.3 der Standardsatz für nur sehr wenige Fälle, nämlich Anwendungen, die auf einer Abonnementbasis Umsatz machten und keine Spiele sind. Das heißt, der neue 15-Prozent-Satz ist für die meisten Entwickler bereits eine Preissenkung.
Richtig günstig wird es hingegen bei Direktverkäufen. Sucht der Anwender eine App und kauft diese, liegt der Gebührenanteil für Entwickler nur noch bei fünf Prozent. Das gilt auch, wenn der Entwickler seine App selber bewirbt und einen Link setzt. Dafür sind Tracking-Mechanismen vorgesehen.
Der genaue Wortlaut der Bedingungen findet sich in der ADA Version 8.4. Microsoft dokumentiert zudem die Änderungen zwischen neueren ADA-Versionen in einem separaten Changelog.
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