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Gesundheit: Apps auf Rezept sind teuer und meist nutzlos

Die Gesetzlichen Krankenkassen haben bereits über 55 Millionen Euro für Digitale Gesundheitsanwendungen ausgegeben. Die Bilanz nach zwei Jahren ist ernüchternd.
/ Stefan Krempl
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Wie nützlich sind Gesundheits-Apps? (Bild: Kampus Production/Pexels)
Wie nützlich sind Gesundheits-Apps? Bild: Kampus Production/Pexels

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zeigt sich nach mehrjährigen Erfahrungen mit der Verschreibung Digitaler Gesundheitsanwendungen (Diga) ernüchtert über die bisherige Bilanz. Seit rund zwei Jahren könnten die "Apps auf Rezept" von Ärzten verordnet oder von Krankenkassen genehmigt werden, um die Versicherten "bei der Erkennung, Überwachung oder Behandlung von Krankheiten zu unterstützen," schreibt die Verbandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis im jetzt vom Bundestag veröffentlichten 2. Diga-Bericht(öffnet im neuen Fenster) . Für die Mehrheit der Anwendungen hätten bei Aufnahme in das Diga-Verzeichnis aber "keine positiven Versorgungseffekte nachgewiesen werden können."

Die neue Bestandsaufnahme liefert einen Überblick zur Entwicklung bis Oktober 2022, nachdem der GKV-Spitzenverband im ersten Bericht das Geschehen bis Ende 2021 beleuchtet hatte . Seit Aufnahme der ersten Diga im September 2020 ist der Katalog erstattungsfähiger Anwendungen im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) demnach stetig auf 33 Apps auf Rezept angewachsen.

Schon über 55 Millionen Euro Kosten

Bis zum 30. September 2022 nahmen Versicherte Diga 164.000 Mal in Anspruch. Dies entspricht Leistungsausgaben in Höhe von 55,5 Millionen Euro im Berichtszeitraum.

Zwei Drittel der Anwendungen sind Stoff-Ahnis zufolge aber nur vorläufig in den Katalog aufgenommen worden. Von den im Laufe ihres zweiten Erprobungsjahres dauerhaft für die Regelversorgung zugelassenen Diga seien drei Apps "nicht im vollen Indikationsumfang übernommen" worden, da das BfArM bei diesen nur für einen Teilbereich einen Nutzen anerkannt habe.

M-sense, Mika und Rehappy werden nicht mehr unterstützt

Das betrifft die prinzipiell stark beanspruchte Schmerzlinderungs-App Vivira, wo die Indikationsbereiche Knie und Hüfte nicht mehr anerkannt werden, die Diga Selfapys für einen Onlinekurs bei Depression und die App Zanadio, die Patienten bei der Gewichtsreduktion unterstützen soll. Letztere gibt es nun nur noch für weibliche und diverse Patientengruppe auf Rezept.

Drei weitere probeweise eingeführte Diga sind laut dem Report ganz aus dem Verzeichnis gestrichen worden. Dabei handelt es sich um M-sense Migräne, Mika zur digitalen Unterstützung bei der Diagnose Krebs und die Schlaganfall-App Rehappy. Alle diese Anwendungen mussten laut Stoff-Ahnis von der GKV teils oder ganz finanziert werden, "obgleich sie keine Versorgungsverbesserungen für die Versicherten nachweisen konnten."

Die Preise sind exorbitant - und steigen noch

Unabhängig von einem potenziell belegten Nutzen besteht laut dem Bericht innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme in das Verzeichnis für Hersteller die Möglichkeit, den Preis für ihre Diga beliebig festzulegen. Im Durchschnitt lägen die Herstellerpreise für eine Anwendung bei 500 Euro, was sich in der Regel aufs Quartal beziehe. Die Herstellerpreise seien damit weiter gestiegen und lägen "weit über den Preisen für vergleichbare digitale Anwendungen" außerhalb des Verzeichnisses. Sie überstiegen auch deutlich das Vergütungsniveau einer konventionellen Versorgung wie einer ambulanten ärztlichen Behandlung. Auch die zum 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Höchstbeträge begrenzten das sehr hohe Preisniveau nicht nennenswert, moniert Stoff-Ahnis. Bei der initialen Preisbildung seien bislang nicht nur exorbitant hohe, sondern auch weiter steigende Preise zu beobachten.

Die höchsten Herstellerpreise seien just bei Probe-Diga mit Kosten zwischen 600 und 952 Euro für ein Quartal zu verzeichnen. Die anfänglich beliebige Preisbildung durch die Hersteller und die zusätzliche Möglichkeit der Preiserhöhung im Erprobungszeitraum führten zu großen Verwerfungen bei der Vergütung von GKV-Leistungen mit nachgewiesenem Nutzen und konterkarierten den Maßstab der Wirtschaftlichkeit in der GKV.

Versicherungen wollen Apps auf Rezept trotzdem nicht abschaffen

Der Verband fordert, die Rahmenbedingungen für Diga an die der digitalen Pflegeanwendungen (Dipa) anzupassen. Dort würden die durch die Pflegekassen zu vergütenden Erstattungsbeträge bereits mit dem ersten Tag der Aufnahme in das dafür maßgebliche Verzeichnis verhandelt.

Dabei gelte eine Erstattungsobergrenze von 150 Euro pro Quartal. Zudem müsse der Nutzen bereits nachgewiesen sein. Eine Aufnahme zur Erprobung sei nicht möglich.

Prinzipiell will auch Stoff-Ahnis aber an den Apps auf Rezept festhalten, da diese - bei erwiesenem Mehrwert - Ärzte entlasten und die gesundheitliche Versorgung der Versicherten verbessern könnten.

Um den noch jungen Bereich zu verbessern, müsse dieser konstruktiv weiterentwickelt und die Regeln dafür "mit Blick auf die Zugangsvoraussetzungen und Nutzennachweise" sowie insbesondere auf die Wirtschaftlichkeit mit anderen Leistungsbereichen in der GKV harmonisiert werden.


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