Die Preise sind exorbitant - und steigen noch
Unabhängig von einem potenziell belegten Nutzen besteht laut dem Bericht innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme in das Verzeichnis für Hersteller die Möglichkeit, den Preis für ihre Diga beliebig festzulegen. Im Durchschnitt lägen die Herstellerpreise für eine Anwendung bei 500 Euro, was sich in der Regel aufs Quartal beziehe. Die Herstellerpreise seien damit weiter gestiegen und lägen "weit über den Preisen für vergleichbare digitale Anwendungen" außerhalb des Verzeichnisses. Sie überstiegen auch deutlich das Vergütungsniveau einer konventionellen Versorgung wie einer ambulanten ärztlichen Behandlung. Auch die zum 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Höchstbeträge begrenzten das sehr hohe Preisniveau nicht nennenswert, moniert Stoff-Ahnis. Bei der initialen Preisbildung seien bislang nicht nur exorbitant hohe, sondern auch weiter steigende Preise zu beobachten.
Die höchsten Herstellerpreise seien just bei Probe-Diga mit Kosten zwischen 600 und 952 Euro für ein Quartal zu verzeichnen. Die anfänglich beliebige Preisbildung durch die Hersteller und die zusätzliche Möglichkeit der Preiserhöhung im Erprobungszeitraum führten zu großen Verwerfungen bei der Vergütung von GKV-Leistungen mit nachgewiesenem Nutzen und konterkarierten den Maßstab der Wirtschaftlichkeit in der GKV.
Versicherungen wollen Apps auf Rezept trotzdem nicht abschaffen
Der Verband fordert, die Rahmenbedingungen für Diga an die der digitalen Pflegeanwendungen (Dipa) anzupassen. Dort würden die durch die Pflegekassen zu vergütenden Erstattungsbeträge bereits mit dem ersten Tag der Aufnahme in das dafür maßgebliche Verzeichnis verhandelt.
Dabei gelte eine Erstattungsobergrenze von 150 Euro pro Quartal. Zudem müsse der Nutzen bereits nachgewiesen sein. Eine Aufnahme zur Erprobung sei nicht möglich.
Prinzipiell will auch Stoff-Ahnis aber an den Apps auf Rezept festhalten, da diese – bei erwiesenem Mehrwert – Ärzte entlasten und die gesundheitliche Versorgung der Versicherten verbessern könnten.
Um den noch jungen Bereich zu verbessern, müsse dieser konstruktiv weiterentwickelt und die Regeln dafür "mit Blick auf die Zugangsvoraussetzungen und Nutzennachweise" sowie insbesondere auf die Wirtschaftlichkeit mit anderen Leistungsbereichen in der GKV harmonisiert werden.