Anzeige KRITIS-Prüfung nach § 8a BSIG praxisnah erlernen
Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sind gesetzlich verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zu ergreifen, um die Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität ihrer IT-Systeme sicherzustellen. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz und insbesondere § 8a BSIG (Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) hat der Gesetzgeber klare Anforderungen definiert, die regelmäßig überprüft werden müssen. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist entscheidend, um den störungsfreien Betrieb sicherheitskritischer Systeme zu gewährleisten und regulatorische Anforderungen zu erfüllen.
Im IT-Sicherheitsmonat Februar gibt es nicht nur auf diesen, sondern auch auf alle anderen Security-Workshops in der Golem Karrierewelt 15 Prozent Rabatt . Das Angebot gilt bis einschließlich Freitag (28.02.).
Workshop zur Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG
Der zweitägige Workshop KRITIS: Spezielle Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG am 4. und 5. März 2025 vermittelt die notwendigen Kenntnisse zur Prüfung der Einhaltung des § 8a BSIG. Unter der Leitung von Fatih Yilmaz, einem IT-Management- und Security-Experten der HiSolutions AG(öffnet im neuen Fenster) , lernen die Teilnehmer, wie sie Prüfungen zielgerichtet vorbereiten und durchführen können.
Im Mittelpunkt der Schulung stehen die rechtlichen und praktischen Anforderungen, die sich aus der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) ergeben. Die Teilnehmer erhalten Einblicke in den Geltungsbereich der KRITIS-Regelungen, die relevanten Prüfgrundlagen sowie die Nachweiserbringung gemäß § 8a (3) BSIG. Mit praxisnahen Beispielen und Fallstudien wird das Wissen vertieft, so dass die Teilnehmer am Ende der Schulung in der Lage sind, Prüfprozesse effektiv zu gestalten.
Praxisorientierte Inhalte mit Zertifikatsabschluss
Die Schulung umfasst sechs Module, die alle relevanten Themen von der Einführung in das IT-Sicherheitsgesetz bis zur Nachweiserbringung abdecken. Am letzten Schulungstag erfolgt eine schriftliche Abschlussprüfung. Bei erfolgreichem Bestehen erhalten die Teilnehmer das Zertifikat "Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG" , das sie zur Durchführung entsprechender Prüfungen qualifiziert.
Das Online-Seminar richtet sich an IT-Sicherheitsbeauftragte, CISOs, Business Continuity Manager sowie Auditoren, die sich mit den Anforderungen des BSI-Gesetzes vertraut machen möchten. Es sind keine spezifischen Vorkenntnisse erforderlich. Alle Schulungsunterlagen sowie die Zugangsdaten werden vorab bereitgestellt.
Der Kurs
- KRITIS: Spezielle Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG : 4. und 5. März 2025, online
Weitere Workshops und E-Learning-Kurse zu Security-Themen in der Trainingssuche der Golem Karrierewelt .
Wer sich vor dem Kauf für den kostenlosen Newsletter der Golem Karrierewelt anmeldet, erhält 10 Prozent Rabatt auf seine erste Bestellung bei der Golem Karrierewelt.