Anwaltspostfach: BeA-Klage erstmal vertagt
Vor dem Anwaltsgerichtshof in Berlin fand heute die erste Verhandlung zu einer Klage statt, bei der Rechtsanwälte eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (BeA) erzwingen wollen. Das Gericht sieht aber noch viel Klärungsbedarf.

Braucht das besondere elektronische Anwaltspostfach (BeA) eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung? Mit dieser Frage musste sich heute der Anwaltsgerichtshof in Berlin befassen. Auf Initiative der Gesellschaft für Freiheitsrechte hatte eine Gruppe von Anwälten die Bundesrechtsanwaltskammer verklagt. Zu einer Entscheidung kam es jedoch heute nicht. Das Gericht will erst einmal inhaltliche Fragen klären.
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Das besondere elektronische Anwaltspostfach ist ein von der Bundesrechtsanwaltskammer (Brak) betriebenes Kommunikationssystem, mit dem Anwälte und Gerichte kommunizieren können. Es hatte in der Vergangenheit zahlreiche Sicherheitsprobleme, an deren Aufdeckung auch Golem.de beteiligt war. Seit September läuft das BeA, doch nach wie vor gibt es viel Kritik.
Klagende Anwälte wollen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte stört sich daran, dass die Nachrichten beim BeA nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind. Die BeA-Nachrichtenschlüssel werden mit einem Postfachschlüssel verschlüsselt und anschließend in einem Hardware-Sicherheitsmodul, das Teil der BeA-Serverinfrastruktur ist, entschlüsselt und dann erneut mit dem Schlüssel des finalen Empfängers verschlüsselt. Ursprünglich hatte die Brak behauptet, dass diese Konstruktion eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sei, sie ist von dieser falschen Darstellung aber inzwischen auch abgerückt.
Die klagenden Anwälte sind der Ansicht, dass das BeA zwingend eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einsetzen muss. Das steht zwar nicht direkt im Gesetz, aber die Kläger gehen davon aus, dass es sich indirekt ergibt. So gibt es etwa verschiedene Gesetzesbegründungen, in denen mehrfach von einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung beim BeA die Rede ist.
Das Gericht versuchte zunächst festzustellen, welche Punkte zwischen den klagenden Anwälten und der Bundesrechtsanwaltskammer unstrittig sind, doch schon hier tat man sich schwer. So wollten die Richter zunächst wissen, ob das BeA den OSCI-Standard umsetzt. Für die klagenden Anwälte war dies nicht eindeutig, da sie keine Möglichkeit hätten, das festzustellen.
OSCI ist ein bereits in den 90ern entwickelter Standard für den elektronischen Rechtsverkehr, doch er beschreibt nur, mit welchen Algorithmen und Technologien eine Verschlüsselung stattfindet. Der Standard dient dazu, verschiedene Systeme mit dem sogenannten EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) zu verbinden, das BeA ist eines dieser Systeme.
Das Gericht verband mit seinen Nachfragen möglicherweise die Hoffnung, die Klage schnell beenden zu können. Einer der Richter zitierte ein Dokument, in dem im Zusammenhang mit OSCI von einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung die Rede ist, und fragte daher, ob dies nicht inhärent eine Eigenschaft dieses Protokolls sei. Das ist jedoch nicht der Fall. Man kann mit OSCI eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung realisieren, beim BeA sind die jeweiligen "Enden" aber nicht der Sender und der Empfänger.
Beim BeA wird zwar - zumindest wenn man den Angaben der Brak glauben schenkt - OSCI eingesetzt, allerdings findet die Verschlüsselung nicht zwischen Sender und Empfänger statt, sondern zwischen dem Sender und dem Hardware-Sicherheitsmodul, und anschließend zwischen diesem und dem Empfänger.
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Gericht will Sachverständigen einberufen |
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Das kann ja wohl kein allzu schwerer Fall sein !
Besten Dank für Ihre zutreffenden Worte ! Das alles wird sich, für Sie und mich und für...
Gibt es eigentlich eine bessere Methode, Diejenigen zu ueberwachen (und damit...
Ob das jetzt die beste Ausgangsbasis ist bezweifle ich. Der Punkt gut abgehangene...