Gericht will Sachverständigen einberufen

Weiterhin fragte das Gericht, ob beim BeA zwei voneinander unabhängige Sicherungsmittel zum Einsatz kommen. Dabei bezog sich das Gericht wohl auf einen Satz der Bundesrechtsanwaltsordnung, in dem es heißt: "Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sicherzustellen, dass der Zugang zu dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nur durch ein sicheres Verfahren mit zwei voneinander unabhängigen Sicherungsmitteln möglich ist."

Ein Vertreter der Firma ATOS, die das BeA entwickelt hat, erläuterte, dass für die Nutzung des BeA eine Chipkarte und eine zugehörige PIN zum Einsatz kommt. Für die eigentliche Frage der Verhandlung, nämlich die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, ist dies jedoch nicht unbedingt relevant, da hierbei nur der Zugriff zum System beschrieben wird, nicht aber die verwendete Verschlüsselung der Nachrichten.

Das Gericht will nun einen Sachverständigen berufen und hofft dabei darauf, dass sich die Kläger und die Bundesrechtsanwaltskammer auf einen gemeinsamen Sachverständigen einigen können. Andernfalls müsse man einen bestimmen, so die vorsitzende Richterin.

Eine Fortsetzung der Verhandlung wird es frühestens im Februar geben. Entscheidend wird letztendlich sein, ob das Gericht der Einschätzung der klagenden Anwälte folgt, dass die bestehenden Gesetze eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erzwingen. Soweit kam die Diskussion aber heute überhaupt nicht.

Beauftragter kann nicht aufs Postfach zugreifen

Gleich im Anschluss an diese Gerichtsverhandlung fand heute noch eine zweite Verhandlung statt, die das BeA zum Thema hatte. Dabei geht es um einen Fall, bei dem ein Rechtsanwalt untergetaucht ist. Sein Aufenthaltsort ist zur Zeit unbekannt und von der lokalen Rechtsanwaltskammer wurde ein Vertreter einberufen, der sich um die Geschäfte des verschwundenen Anwalts kümmern soll.

Der Vertreter müsste nun auf das BeA-Postfach des verschwundenen Anwalts zugreifen, zumindest auf die Metadaten, also beispielsweise die Sender und Empfänger der Nachrichten im Postfach. Doch dieser hatte sich beim BeA noch gar nicht angemeldet. Diesen Fall hatte die Bundesrechtsanwaltskammer offenbar nicht vorgesehen.

Weitgehend einig waren sich hier alle, dass dies behoben werden muss. Das ist laut Aussagen der Bundesrechtsanwaltskammer auch geplant, es erfordert aber wohl größere Umbauarbeiten. Es sei geplant, dies bis Februar durchzuführen, allerdings konnte die Brak das auch nicht zusichern. Streit gab es letztendlich um die Frage, wer haftet, falls sich durch diese Verzögerung Probleme ergeben. Die Entscheidung dazu vertagte das Gericht ebenfalls.

Beim BeA selbst gab es zuletzt einige Störungen, wie aus einem Newsletter der Bundesrechtsanwaltskammer hervorgeht. Damit Rechtsanwälte in Fällen von Störungen begründen können, warum sie Nachrichten nicht fristgerecht zustellen können, werden derartige Ausfälle jetzt auf der Brak-Webseite dokumentiert.

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 Anwaltspostfach: BeA-Klage erstmal vertagt
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Gunther Marko 17. Mär 2019

Das kann ja wohl kein allzu schwerer Fall sein !

Gunther Marko 02. Jan 2019

Besten Dank für Ihre zutreffenden Worte ! Das alles wird sich, für Sie und mich und für...

bombinho 15. Dez 2018

Gibt es eigentlich eine bessere Methode, Diejenigen zu ueberwachen (und damit...

ikhaya 14. Dez 2018

Ob das jetzt die beste Ausgangsbasis ist bezweifle ich. Der Punkt gut abgehangene...



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