Anwalt spendet Abmahnerlöse: Datenschutzvereine sehen sich instrumentalisiert

"Pseudo-Datenschützer instrumentalisieren Bürgerrechtsverein" , schreibt die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) in einer Presserklärung vom 4. Oktober 2022(öffnet im neuen Fenster) . Sie haben laut ihrer Erklärung eine Spende in Höhe von 3.060 Euro von der Interessengemeinschaft Datenschutz erhalten und weisen diese Begünstigung zurück, weil sie nicht beim "Reinwaschen" der Anwälte helfen wollen. Die IG Datenschutz habe auf ihrer Website die Zahlung an die DVD aufgelistet(öffnet im neuen Fenster) und sie heimlich entfernt, nachdem die Vereinigung den Vorfall publik machte.
Die DVD vermutet, dass das Geld aus Erlösen aus Abmahnungen wegen des Einsatzes von Google Web Fonts stammt. Seit einer Entscheidung des Landgerichts München werden vermehrt Abmahnungen an Webseitenbetreiber verschickt, die Schriftarten von Google-Servern einbinden. Immer noch stehen zwei weitere Vereine in der Spendenauflistung der IG Datenschutz: Deutscher Kinderverein e.V. und Cybermobbing-Hilfe e.V - beide mit Begünstigungen in Höhe von 3.060 Euro von Ende September 2022.
Geschäftsmodell der Abmahnung?
Hinter der IG Datenschutz steht laut Impressum mindestens ein Unternehmer namens Martin Ismail aus Hannover(öffnet im neuen Fenster) . Die Datenschutz-Vereinigung bringt Ismail in Verbindung mit dem Berliner Rechtsanwalt für Datenschutz (und Abmahnungen diesbezüglich), Kilian Lenard. Zusammen mahnen sie laut Berichten von Rechtsanwälten(öffnet im neuen Fenster) , die Hilfe beim Abwehren von Abmahnungen anbieten, Websitebetreiber ab, die gegen die Entscheidung aus Bayern verstoßen.
Golem.de hat die IG Datenschutz kontaktiert und eine ausführliche Presseerklärung erhalten. Dort zeigt sich Martin Ismail irritiert über die Erklärung der DVD. Die IG Datenschutz "sieht sich leider bestätigt" , heißt es in der E-Mail. Weiter: "Es kann nicht sein, dass ein Webseitenbetreiber mit einer Augen-zu-und-durch-Mentalität bei der Einrichtung und dem Betrieb seiner Webseite Tools einsetzt, ohne sich darüber zu informieren, was dies datenschutzrechtlich für die Besucher seiner Webseite bedeutet und daraus verantwortungsbewusst Konsequenzen zu ziehen."
Streit um effektiven Datenschutz
In Bezug auf die Vorwürfe der DVD, sagt Ismail: "Wir setzen Datenschutz mit den Mitteln des Rechts durch, wo andere Datenschützer sich mit der regelnden Qualität von Gesetzen begnügen mögen." Sie sehen ihren zivilrechtlichen Ansatz als "effektiveren Datenschutz aus der Gruppe der Schutzsubjekte" - den Betroffenen der Datenschutzverstöße.
Ein Sprecher des Deutschen Kindervereins hat Golem.de telefonisch mitgeteilt, dass auch sie die Spende zurückweisen. Die Cybermobbing-Hilfe folgt dieser Entscheidung. Der Vorsitzende des Vereins, Lukas Pohland, erklärt die Entscheidung des Vereins: "Bei Förderungen ist es uns wichtig, dass diese konzeptionell zu unserer Philosophie passen. Das sehen wir hier nicht."
Laut DVD-Presserklärung rühmte sich die IG Datenschutz mit den angeblich gemeinsamen Zielen der beiden Organisationen und begründete so ihre Spende. Dr. Thilo Weichert, Vorstandsmitglied bei der DVD, wiederum sagt: "Die DVD lehnt das als erpresserisch empfundene Vorgehen der 'IG Datenschutz' ab. Hiermit wird das Anliegen des Datenschutzes diskreditiert; getroffen werden 'die Kleinen' und im konkreten Fall nicht Google, das sich mit dem Schriftartendienst 'Google Fonts' weltweit auf illegale Weise Daten der Webseitenbesucher besorgt, mit denen sein globales Werbenetzwerk versorgt wird."
Die Rechtslage zur Einbindung von dynamischen Webinhalten wie Google Fonts von US-Webdiensten ist eindeutig: Ohne die Einwilligung der Besucher ist sie rechtswidrig. Das hat das Landgericht München in einem Urteil (Az. 3 O 17493/20) im Frühjahr 2022 entschieden . Webseitenbetreiber können somit auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden. Die DVD berichtet in ihrer Erklärung von Abmahnungen in Höhe von beispielsweise 170 Euro.
Welche Seite am Ende die Deutungshoheit über effektiven Datenschutz gewinnt, wird sich zeigen.



