Anwalt: Popcorn-Time-Nutzer werden nicht auf Filesharing hingewiesen
Der IT-Anwalt Christian Solmecke kritisiert(öffnet im neuen Fenster), Popcorn-Time-Nutzer würden nur unzureichend darauf hingewiesen, dass sie nicht Streaming, sondern Filesharing betrieben. Auf einer der Plattformen heißt es lediglich: "Popcorn Time streamt Filme und Fernsehserien von Torrents. Das Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material kann in Ihrem Land verboten sein. Benutzung auf eigene Gefahr."
Bereits vergangenes Jahr habe er ausdrücklich vor der Nutzung der Software Popcorn Time gewarnt. Seit Anfang 2015 sei nun ein deutlicher Anstieg der Schreiben der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer zu Popcorn Time zu verzeichnen. Viele Nutzer seien überrascht und versicherten, dass sie die Filme nur gestreamt hätten. Bei vielen stelle sich heraus, dass sie die Software Popcorn Time genutzt hätten. Solmecke sagt dazu: "Hier herrscht große Unwissenheit. In der Regel gehen die Mandanten davon aus, dass Streaming legal sei. Dabei wird übersehen, dass es sich bei Popcorn Time gerade nicht um eine Streaming-, sondern um eine Filesharing-Lösung handelt. Diese Unwissenheit führt dann zu den vermehrten Abmahnungen."
Popcorn Time bietet das illegale Streaming aktueller Serien und Filme über Bittorrent an. Dabei wird der Stream vom Empfänger gleichzeitig angesehen und anderen zur Verfügung gestellt: Nutzer von Portalen wie Popcorn Time sehen sich einen vermeintlichen Stream an, laden diesen Film aber auch automatisch per Bittorrent hoch. Damit werde die Datei genauso geteilt wie beim direkten Filesharing, es werde für die Filmstudios nachweisbar eine klare Urheberrechtsverletzung begangen.
Die Feststellung der IP-Adresse über Bittorrent stelle kein Problem dar. Solmecke: "Jeder, der Popcorn Time nutzt, muss mit einer teuren Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung rechnen. " Durchschnittlich fordern die Münchener Anwälte Waldorf Frommer 815 Euro von den Nutzern.
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