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Anwalt: Massenhafte Handy-Beschlagnahmung war wohl rechtswidrig

Aus einem Polizeikessel in Leipzig kam nur heraus, wer sein Smartphone beschlagnahmen ließ. Laut einem Anwalt spricht vieles für die Unverhältnismäßigkeit und Rechtswidrigkeit der Maßnahme, bei der Bilder und Videos gesucht wurden.
/ Achim Sawall
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Mahnwache seit dem 14.1.2015 im Gedenken an den Mord an Khaled Bahray in Dresden (Bild: Alice d25/Wikipedia ( Creative Commons CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication))
Mahnwache seit dem 14.1.2015 im Gedenken an den Mord an Khaled Bahray in Dresden Bild: Alice d25/Wikipedia ( Creative Commons CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication)

Der Rechtsanwalt Christian Solmecke(öffnet im neuen Fenster) hat die Beschlagnahmung von 150 Mobiltelefonen und Smartphones nach einer Demonstration in Leipzig kritisiert. "Dass hier 150 Personen betroffen sind, spricht aus meiner Sicht gegen das Vorliegen eines konkreten Verdachtes und somit für die Unverhältnismäßigkeit und Rechtswidrigkeit der Maßnahme" , sagte Solmecke Golem.de auf Anfrage. Bei einer Demonstration zum Mord an dem Flüchtling Khaled Idris Bahray war es zuvor zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen.

Grundsätzlich dürften Gegenstände von Verdächtigen nur bei Vorliegen eines Richtervorbehaltes beschlagnahmt werden. Ausnahmsweise können Polizei oder Staatsanwaltschaft auch ohne vorherige richterliche Erlaubnis Gegenstände beschlagnahmen. Dann nämlich, wenn eine sogenannte Gefahr in Verzug bestehe, das heißt ein sofortiges Handeln geboten ist, um einen Schaden oder den Verlust von Beweismitteln zu verhindern, führte Solmecke aus. Dabei müsse jedoch immer der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet werden.

Konkreter Tatverdacht gegen 150 Menschen?

Das bedeute, dass die Beschlagnahme in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Straftat und zur Stärke des Tatverdachts stehen müsse. Es muss zudem ein konkreter Tatverdacht bestehen.

Polizeisprecher Andreas Loepki hatte der Leipziger Volkszeitung bestätigt, dass alle Handys der Teilnehmer beschlagnahmt wurden. Die Ermittler versprächen sich davon, unter anderem Video- und Fotoaufnahmen von den Randalen zu finden. "Das sind Beweismittel, die im Zuge der Strafverfolgung ausgewertet werden" , erklärte Loepki.

Der Fachanwalt für IT-Recht Thomas Stadler(öffnet im neuen Fenster) sagte Golem.de, er stelle sich die Frage, "welche Straftaten den 150 Demonstranten vorgeworfen werden und inwiefern die Handys als Beweismittel in Betracht kommen" . Da Handys ja auch Datenträger seien, müssten zusätzliche Voraussetzungen beachtet werden. "Insbesondere muss der Zugriff auf vertrauliche Daten Unbeteiligter möglichst vermieden werden."


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