'Wir müssen uns auf das Gericht verlassen'
Zeit Online: Nun geht es in diesem Fall um Streaming, also nicht um das klassische Filesharing. Auf welche Rechtslage stützt sich ihr Mandant in diesem Fall? Immerhin gibt es kein Urteil in Deutschland, das Streaming verbietet und die entsprechende Europäische Richtlinie 2001/29/EG wurde 2001 verfasst, als es so etwas noch gar nicht gab und ist sehr unklar formuliert.
Urmann: Beim Streaming, wie wir es beispielsweise von YouTube kennen, läuft unten der Ladebalken durch und wenn der Inhalt langsamer geladen wird, als sie ihn sehen können, bleibt das Bild stehen, das ist das sogenannte Buffering. Dabei werden die Daten erst einmal auf Ihren Rechner heruntergeladen, in den Cache. In diesem Herunterladen sieht der Kollege Sebastian eine Vervielfältigung. Mit dieser Rechtsauffassung ist er zum Landgericht Köln gegangen und das Landgericht hat in mehr als 60 Fällen entschieden, dass man ebenfalls dieser Rechtsauffassung sei und hat dann den Beschluss erlassen, dass die Telekom die Adressen der Nutzer herauszugeben hat.
Zeit Online: Ich habe einen dieser Beschlüsse des Landgerichts gelesen und er wirkt auf mich, als habe das Landgericht nicht begriffen, dass es um Streaming geht und angenommen, es gehe um klassisches Filesharing ...
Urmann: Wir kennen die Behauptung, dem Landgericht Köln sei da etwas untergeschoben worden. Aber das können wir nicht beurteilen. Wir kennen das Landgericht Köln als eines der renommiertesten in solchen Dingen und wissen, dass man dort sehr gewissenhaft ist. Wir wissen nicht, ob sie etwas nicht verstanden haben oder jemand einen falschen Textbaustein genommen hat. Aber wir wissen, dass einige der Anträge zur Herausgabe von IP-Adressen gestattet wurden, dass einige abgelehnt wurden und dass es bei anderen Rückfragen gab und dann erst positiv entschieden wurde. Daraus muss ich als Anwalt schließen, dass das Gericht bewusst so gehandelt hat - auch wenn es für Teile der Öffentlichkeit befremdlich aussieht.
Aber selbst wenn die nicht wussten, was da Sache ist, hätte es auf die Abmahnungen keinen Einfluss. Es gibt kein Beweisverwertungsverbot für die Daten, man könnte die IP-Adressen also nach wie vor für Abmahnungen verwenden.
Zeit Online: Mehrere Ihrer Kollegen sehen das anders und gehen nun gegen Sie vor. Was sagen Sie dazu?
Urmann: Wir haben gehört, dass beim Amtsgericht Potsdam eine negative Feststellungsklage eingereicht wurde, aber wir haben noch nichts vorliegen.
Zeit Online: Von einer weiteren Kanzlei wurde wegen des Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz Strafanzeige gegen Sie gestellt, weil sie sich die IP-Adressen der Redtube-Nutzer auf unlauterem Wege erschlichen haben sollen.
Urmann: Gegen uns werden stets viele Strafanzeigen gestellt und wir bekommen Hunderte von Drohanrufen, aber ich habe deswegen keine Angst. Die Ermittlungsfirma hat die IP-Adressen an den Mandanten The Archive AG übergeben, der hat sie an den Anwalt Sebastian übergeben, der hat den Antrag beim Landgericht gestellt und das zurück an den Mandanten geleitet. Der Mandant hat anschließend das ganze Paket an uns geschickt. Aber selbst wenn die IP-Adressen auf eine illegale Art erlangt worden wären, kann uns das juristisch völlig egal sein. Denn ein Gericht hat sich das angeschaut und einen Beschluss erlassen. Von einem Gericht kann ich erwarten, dass es das Verfahren prüft. Vielleicht könnte ein einzelner Gerichtsbeschluss falsch sein, aber doch nicht mehr als 60 Beschlüsse bei 16 verschiedenen Kammern.
Zeit Online: Ihnen kann es also egal sein, wie die IP-Adressen ermittelt wurden?
Urmann: Es muss mir egal sein, denn ansonsten würde ich die Gerichtsbeschlüsse in Zweifel ziehen. Es wäre nur dann für uns schwierig, wenn wir vorab gewusst hätten, dass sie rechtswidrig erlangt wurden. Aber wir haben einen Gerichtsbeschluss von einem renommierten Landgericht und nichts, was dagegen spricht - außer einigen Leuten, die ihre private Auffassung äußern. Sollte sich am Ende herausstellen, dass alles falsch war, könnte nach der Gesetzeslage an uns keine Haftung herangetragen werden.
Zeit Online: Müssen Sie, wenn Sie ein solches Mandat annehmen, nicht prüfen, wie die Daten zustande kamen?
Urmann: Wie sollten wir das tun, wir sind eine Anwaltskanzlei und kein IT-Sachverständigenbüro. Wie gesagt, wir müssen uns da auf das Gericht verlassen.
Zeit Online: Was sagen Sie zu den Mandatsverträgen, die im Internet veröffentlicht wurden und die Sie mit Rechteverwertern geschlossen haben sollen, sind die authentisch und sind die darin vereinbarten Regeln und Honorare üblich in solchen Abmahn-Verfahren?
Urmann: Der Mandatsvertrag, den ich aus dem Internet kenne, ist ein Arbeitsentwurf, der so nicht unterschrieben wurde. Und im Übrigen bin ich der Auffassung, dass das "Gutachten" von Herrn Solmecke völliger Blödsinn ist. Unsere Mandatsvereinbarungen waren bereits in mehreren Gerichtsverhandlungen vor Land- und Oberlandesgerichten gegenständlich. Dabei wurde nicht der Hauch von Rechtswidrigkeit festgestellt. Ich verweise dazu auch auf das Gutachten von Michael Kleine-Cosack zur Zulässigkeit von Erfolgshonoraren. Sehen Sie es mir also nach, dass die persönliche Meinung von Herrn Solmecke, die bereits gerichtlich in anderen Verfahren widerlegt wurde, gegen das Plazet eines Senates eines Oberlandesgerichts nicht bestehen kann.
Zeit Online: Ein anderer Punkt: Jeder kann sich an Redtube wenden und Rechtsverstöße melden, das Portal sichert zu, die entsprechenden Inhalte sofort zu löschen. Warum ist das nicht passiert, warum wird der aufwändigere Weg der Abmahnung gewählt?
Urmann: Natürlich wird das getan. Aber das Problem ist damit nicht aus der Welt. Die Inhalte werden in Bruchteilen von Sekunden an anderer Stelle unter anderem Link wieder zur Verfügung gestellt. Unser Mandant ist es leid, auch wegen der Kosten. Ein Missbrauchsservice, der solche Links findet, ist teuer. Das Geld bekommen Sie von niemandem ersetzt. Bei den Abmahnungen können sie zumindest davon ausgehen, dass das Verfahren kostendeckend ist.
Zeit Online: Damit sind wir wieder bei der Anfangsfrage: Nützt es etwas? Verändert sich dadurch das Nutzerverhalten?
Urmann: Es ist ein Experiment, wir wissen es nicht. Bei Peer-to-Peer zumindest hat sich das Nutzerverhalten verändert.
Anmerkung der Redaktion von Golem.de: Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt inzwischen, wie die IP-Adressen der abgemahnten Nutzer gesammelt werden konnten.
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Anwalt der Redtube-Abmahnungen: "Wir bekommen Hunderte Drohanrufe" |
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Aber natürlich ;) Melde dich mal bei mir, allerdings solltest du die russische...
Stimmt allerdings. Man ist wegen dem System (in dem man zwingend Geld braucht) dazu...
Ich glaube eher das Du nicht verstanden hast, liess Dir alles nochmal in Ruhe durch...
Seit ein paar Stunden fehlt auf der Internetseite der U+C der heute Morgen noch...