Anwalt: Aereo-Verbot bedeutet keine Gefahr für Cloud-Dienste
Das faktische Verbot des TV-Startups Aereo in den USA habe keine Folgen für andere Cloud-Dienste, meint ein Anwaltsbüro, das die Interessen der Medienkonzerne vertritt.

Der Dienst Aereo verletzt mit seinem Internet-Video-Rekorder das Verbreitungsrecht der Fernsehsender in den USA. Das hat der Supreme Court am 25. Juni 2014 entschieden und den Dienst des Startups für rechtswidrig erklärt. Für andere Cloud-Dienste dürfte sich diese Entscheidung nicht negativ auswirken, glaubt Mirko Brüß von Rasch Rechtsanwälte, dessen Kanzlei die Seite der Urheberechtsrechtsinhaber vertritt.
Im Vorfeld der Entscheidung hatte Aereo davor gewarnt, den Dienst für rechtswidrig zu erklären. Eine solche Entscheidung sei innovationsfeindlich und bedeute unübersehbare Risiken für alle Cloud-Technologien, beispielsweise Dropbox.
Aereo heißt der vor zwei Jahren für Nutzer in New York gestartete Dienst, dessen Konzept für den deutschsprachigen Raum nichts Neues bedeutet: Gut zwei Dutzend freie, werbefinanzierte Sender lassen sich mittels Aereo über den Browser sowie mobile Geräte streamen. 8 US-Dollar kostet das pro Monat. Einige Gigabyte Cloud-Speicher, um einzelne Shows für späteres Betrachten aufzeichnen zu können, sind inklusive.
Aus rechtlichen Gründen war Aereo nach eigenen Angaben dazu gezwungen, jedem Nutzer eine physische, im Rechenzentrum stehende Empfangsantenne zuzuweisen, über die das terrestrische TV-Programm bezogen wird. Damit hoffte das Startup vergeblich, den Pflichten des Retransmission Consent entgehen zu können, einer gesetzlichen Regelung, welche die Verbreitung von Fernsehkanälen über Drittunternehmen genehmigungs- und lizenzzahlungspflichtig macht.
Das Gericht entschied über die Frage, ob der gesendete Inhalt dem Nutzer schon vor der Sendung gehörte. Damit aber bleibe das Streaming etwa einer MP3-Datei, die zuvor bei Dropbox oder Amazon in der Cloud gespeichert worden sei, weiterhin rechtmäßig, so der Anwalt. Der Unterschied liege darin, dass der Nutzer erst durch die bezahlte Dienstleistung von Aereo überhaupt in den Besitz der Sendungen gelangt sei. Die Entscheidung bedeute aber aller Voraussicht nach das Ende für Aereo, da der Dienst seine Kampfpreise nicht aufrechterhalten könne, wenn dieser ordnungsgemäß lizenziert werde.
naja... startup... hat was mit euphorie zu tun "wir machen was" ..."allein". letztenendes...
in den usa nach aktueller rechtsprechung nein. zattoo hat hier verträge mit den...