Antitracking bei iOS 14.5: Deutsche Werbewirtschaft klagt gegen Apple
Die Werbewirtschaft befürchtet große Einbußen durch Apples neue Transparenzregeln beim Tracking. Nun wurde das Bundeskartellamt angerufen.

Mit einer Beschwerde beim Bundeskartellamt geht die deutsche Werbewirtschaft gegen Apples geplante Tracking-Optionen beim Betriebssystem iOS 14.5 vor. Mit der Einführung des Programms App Tracking Transparency (ATT) missbrauche der iPhone-Hersteller seine Marktmacht und verstoße gegen Kartellrecht, teilten acht Verbände am Montag mit. Eine Veröffentlichung von iOS 14.5 ist in Kürze zu erwarten.
Die Verbände sehen in Apples Vorgehen den Versuch, "der Werbewirtschaft den Zugriff auf wettbewerbsrelevante Daten in unzulässiger Weise zu erschweren". Dies sei aufgrund der europäischen Datenschutzvorgaben nicht notwendig und gefährde gleichzeitig die Medienvielfalt. Die Verbände stützen sich der Mitteilung zufolge insbesondere auf neue Vorschriften im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Zu den klagenden Verbänden gehören unter anderem der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) und die Organisation der Mediaagenturen (OMG).
Opt-in für Tracking erforderlich
Durch die Neuerungen soll auf Apple-Geräten leichter verhindert werden können, dass Apps und Werbedienste Informationen über die Grenzen einzelner Anwendungen hinweg sammeln. Möchte ein Werbenetzwerk auf die gerätespezifische Werbe-ID unter iOS zugreifen, muss dies explizit für jede App über ein Pop-up erlaubt werden. Apple hat auch klargestellt, dass Entwickler keine alternativen Methoden verwenden dürfen, um Nutzer zu tracken.
Nach Ansicht der Werbewirtschaft wird dadurch "die jahrelange Symbiose aus App-Entwicklern, Werbungtreibenden und Werbevermittlern gefährdet und ein Paradigmenwechsel zugunsten Apples eingeleitet, in dessen Folge auch Verbraucherinteressen beeinträchtigt werden". Der Mitteilung zufolge sind Vorgaben von Apple "suggestiv ausgestaltet, wodurch zu befürchten ist, dass die große Mehrheit der Nutzer keine Zustimmung zur Verarbeitung der Daten erteilen wird". Zudem könnten die Nutzer die Entscheidung nur schwer revidieren.
Nachteile für App-Entwickler und Verbraucher befürchtet
Der Werbewirtschaft verweist auf erste Markterhebungen, wonach die Werbeeinnahmen der App-Entwickler "signifikant sinken" sollen. Dadurch würden mehr Apps kostenpflichtig und für die Verbraucher inhaltlich weniger relevante, unpassende Werbung enthalten. Apples Geschäftsmodell werde hingegen gestärkt. "Wenn Apps mangels effektiver Werbemöglichkeiten auf kostenpflichtige Abonnement-Modelle umgestellt werden müssen, erhält Apple zudem eine Provision in Höhe von in der Regel 30 Prozent für alle Verkäufe digitaler Inhalte", kritisieren die Verbände.
Paragraf 19a des GWB sieht vor, dass das Bundeskartellamt für bestimmte Unternehmen eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" feststellen kann. Solchen Unternehmen kann die Kartellbehörde untersagen, "beim Vermitteln des Zugangs zu Beschaffungs- und Absatzmärkten die Angebote von Wettbewerbern anders zu behandeln als eigene Angebote" oder Wettbewerber "unmittelbar oder mittelbar zu behindern, sofern die Behinderung geeignet ist, den Wettbewerbsprozess erheblich zu beeinträchtigen".
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