Anti-Virensoftware: Kaspersky scheitert vor Oberverwaltungsgericht gegen Warnung

Dem BSI lägen hinreichende Beweise für seine Warnung vor Kaspersky-Produkten vor, hat das OVG entschieden. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Das BSI darf vor Kaspersky warnen.
Das BSI darf vor Kaspersky warnen. (Bild: Tiến Nguyễn/Public Domain Mark 1.0)

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) darf vor der Virenschutzsoftware des russischen Anbieters Kaspersky warnen. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am 28. April und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Die Ablehnung der Beschwerde der deutschen Tochtergesellschaft von Kaspersky durch das OVG ist nicht anfechtbar (Az.: 4 B 473/22).

Mitte März hatte das Bundesamt mit Sitz in Bonn vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges auf ein "erhebliches Risiko" eines erfolgreichen IT-Angriffs Russlands hingewiesen und geraten, Kaspersky-Software durch Alternativen zu ersetzen. Daraufhin zog die Firma, die Kaspersky in Deutschland vertreibt, vor das Kölner Verwaltungsgericht. Sie wollte die Warnung kippen lassen und dem BSI auch künftig solche aus ihrer Sicht politisch motivierten Wortmeldungen verbieten.

BSI liegen hinreichende Beweise vor

Der 4. Senat des OVG aber bewertet die Warnung als rechtmäßig und lehnte das geforderte Verbot ab. Demnach liegen nach den vom BSI zusammengetragenen Erkenntnissen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass durch die Nutzung der Virenschutzsoftware von Kaspersky derzeit eine Gefahr für die Sicherheit in der Informationstechnik bestehe, so das OVG.

Die Warnung des BSI sei nicht willkürlich herausgegeben worden oder aufgrund von Symbolpolitik. Die Warnung diene dazu, das Risiko von Angriffsmöglichkeiten auf die Sicherheit in der Informationstechnik zu reduzieren und das Bewusstsein für mögliche Gefahren zu erhöhen. "Das BSI hat ferner die in der Vergangenheit dokumentierte Einflussnahme der russischen Regierung auf die in Russland agierenden IT-Unternehmen, insbesondere auch auf Kaspersky, berücksichtigt", teilte das OVG mit.

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