Anti-Terror-Paket: Kabinett beschließt Ausweispflicht für Prepaid-Karten
Nutzer von Prepaid-Karten sollen sich künftig mit einem Dokument ausweisen. Eine nachträgliche Registrierungspflicht und eine Adressüberprüfung wird es jedoch nicht geben.

Die Bundesregierung will im Kampf gegen den Terrorismus die Nutzung pseudonymer Prepaid-Sim-Karten erschweren. Der am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus schreibt vor, dass bei "im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten" die persönlichen Angaben der Nutzer registriert werden müssen. Dazu gehören Namen und Anschrift sowie Geburtsdatum, heißt es im Entwurf für den neuen Paragrafen 111 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Um die persönliche Identität nachzuweisen, können die Nutzer entweder Personalausweis, Reisepass oder einen anderen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild vorlegen, "mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird". Bei Ausländern reicht auch ein Aufenthaltstitel oder ein Ankunftsnachweis. Firmen müssen demnach einen Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister vorlegen. Ursprünglich hatte die Regierung geplant, ein Identitätsdokument "mit vollständigen Adressangaben" zu verlangen. Diese Forderung ist nun vom Tisch, da auch die Vorlage eines Reisepasses ausreicht.
Keine nachträgliche Registrierung
Für Verwirrung sorgte die geplante Ergänzung von Paragraf 150 des TKG. Demnach müssen nur bei Verträgen, die vor dem 22. Juni 2004 abgeschlossen wurden, die persönlichen Daten "nicht nachträglich erhoben werden". Dies bedeute jedoch nicht, dass es für jüngere Verträge eine nachträgliche Ausweispflicht gebe, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums auf Anfrage. Denn seit der Gesetzesänderung von 2004 geht der Staat davon aus, dass auch bei Prepaid-Karten persönliche Angaben vorliegen, - ob diese nun stimmen oder nicht. Eine nachträgliche Überprüfung soll es nicht geben. Allerdings müssen die Provider dafür sorgen, dass Änderungen, die ihnen bekannt werden, unverzüglich berichtigt werden. Die Ausweispflicht tritt anderthalb Jahre nach Verkündung des Gesetzes in Kraft.
Die Bundesregierung begründet die Ausweispflicht mit einer enormen Anzahl offensichtlich fehlerhafter Datensätze in Kundendatenbanken von Anbietern. Dies hätten Stichproben der Bundesnetzagentur ergeben. "Es liegen zahlreiche Hinweise auf automatische und händisch eingetragene systematische Generierungen von fiktiven Angaben vor", heißt es in der Gesetzesbegründung. Es handele sich dabei um "Erscheinungen mit Massencharakter", so dass die Daten "quantitativ und qualitativ unbefriedigend" seien. Es bestehe die Gefahr, dass Unschuldige, deren Daten von Kriminellen missbraucht würden, in strafrechtliche Ermittlungen hineingezogen würden.
Grüne warnen vor unkontrolliertem Datenaustausch
Der Gesetzentwurf muss nun vom Bundestag beraten werden. Die Grünen äußerten bereits "rechtsstaatliche Bedenken", was die zusätzliche durch Provider bei der Ausgabe von Prepaid-Karten betrifft. Die Erfassung sei bereits nach geltender Rechtslage erforderlich, sagten die Abgeordneten Konstantin von Notz und Irene Mihalic. Zudem bestünden weiterhin zahlreiche Ausweichmöglichkeiten. Sie kritisierten zudem weitere Teile des Anti-Terrorpakets. Dazu zählten erweiterte Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst sowie die Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten durch den Verfassungsschutz.
Nach Ansicht der Grünen wird "zunehmend unkontrollierbar, wer in diesen Dateien der Geheimdienste landet und was die beteiligten Staaten mit diesen Informationen konkret machen". Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte nach den Terroranschlägen von Brüssel im vergangenen März hingegen gesagt: "Datenschutz ist schön, aber in Krisenzeiten, und darüber hinaus, und wir sind in Krisenzeiten, hat die Sicherheit Vorrang." Zudem hatte er gefordert: "Wir brauchen eine Verbindung der getrennten Datentöpfe, die wir haben. Im Visums-Bereich, im Schengen-Bereich, im klassischen Sicherheits- und Fahndungsbereich."
Die Bußgeldvorschriften nach Paragraf 149 TKG wurden ebenfalls verschärft. Nun begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer die Daten "nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erhebt, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig speichert oder nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig berichtigt oder die Richtigkeit dort genannter Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig überprüft." Wer solch einen, kaum lesbaren, Gesetzestext verfasst, muss bislang jedoch kein Bußgeld zahlen.
Nachtrag vom 1. Juni 2016, 17:45 Uhr
In einer früheren Version des Artikels war behauptet worden, dass auch ein Führerschein als Ausweisdokument ausreicht. Dies trifft so nicht zu.
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https://www.piratenpartei.de/2016/06/24/piraten-lehnen-die-verschaerfung-der...
Laut Wikipedia war Heiko Maas nie Politiker in Sachsen, sondern nur im Saarland.
...haben gefälschte Ausweise (in ausreichenden Mengen) und/oder bekommen die SÌM Karte...
Das stimmt nicht und ist ein großer Fehlgedanke. Es ist nicht verboten einen Ausweis als...