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Anti-Abzocke-Gesetz: Bei Urheberrechtsabmahnungen weiter keine echte Lösung

Nach langer Verzögerung ist das Anti-Abzocke-Gesetz im Bundestag verabschiedet worden. Doch bei unberechtigten und überzogenen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen bringt es weiter keine echte Lösung.
/ Achim Sawall
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Bundesjutizministerin nennt Gesetz "großen Schritt" (Bild: Fabrizio Bensch/Reuters)
Bundesjutizministerin nennt Gesetz "großen Schritt" Bild: Fabrizio Bensch/Reuters

Der Bundestag hat das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen(öffnet im neuen Fenster), das vor unberechtigten und überzogenen Anwaltsgebühren für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen, bei unberechtigten und überhöhten Inkassoforderungen sowie belästigenden Werbeanrufen helfen soll. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV)(öffnet im neuen Fenster) ist die Deckelung der Inkassokosten bei Bagatellforderungen unbefriedigend.

Marianne Schieder von der SPD-Bundestagsfraktion kommentierte(öffnet im neuen Fenster): "Zwar soll zur Deckelung von vielfach total überhöhten Abmahnkosten eine Streitwertobergrenze eingeführt werden, durch eine Ausnahmeregelung wird allerdings sofort wieder Tür und Tor geöffnet zur Umgehung dieser Begrenzung. Und neu ist jetzt, dass die Streitwertobergrenze nur noch im außergerichtlichen Verfahren gelten soll. Im gerichtlichen Verfahren soll das Gericht den Streitwert nach freiem Ermessen festsetzen. Damit laufen wir Gefahr, dass alle Abmahnstreitigkeiten vor Gericht landen, damit wieder ordentlich Gebühren kassiert werden können." Das Gesetz bringe zwar Verbesserungen, lasse aber viele Fragen offen.

Die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes bei Urheberrechtsverletzungen durch Verbraucher sei ein wichtiger Erfolg, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband, ebenso wie die schärfere Sanktionierung unerlaubter Telefonwerbung.

Für Inkassodienstleister wird es etwas schwieriger

Inkassodienstleister müssen neben dem Auftraggeber künftig auch den Forderungsgrund mit Datum des Vertragsabschlusses nennen. Auf Nachfrage ist dem Betroffenen zudem der Name des ursprünglichen Vertragspartners zu nennen, weil Forderungen häufig abgetreten werden. Dies soll es den Verbrauchern leichter machen zu überprüfen, ob Forderungen berechtigt sind. Doch die Informationspflichten gelten erst ab Mitte 2014.

Gebühren für die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen werden gedeckelt. "Bei Bagatellforderungen hilft das leider nicht weiter", sagte VZBV-Chef Gerd Billen. So können bei einer Forderung von 20 Euro immer noch doppelt so hohe Gebühren verlangt werden.

Die strengeren Regelungen zur unerlaubten Telefonwerbung sehen die Verbraucherschützer als wichtigen Teilerfolg. Der Bußgeldrahmen wird versechsfacht. Sogenannte Gewinnspieldiensteverträge bedürfen künftig generell der Textform. Das Problem der unerlaubten Werbeanrufe in anderen Bereichen werde dadurch allerdings nicht behoben.


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