Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Anspruch auf Wallbox: Gesetzentwurf zu WEG-Reform verzögert sich

Der Anspruch auf eine private Lademöglichkeit ist ein entscheidendes Kaufkriterium bei Elektroautos . Doch der dazu angekündigte Gesetzentwurf wird in diesem Jahr wohl nicht mehr veröffentlicht.
/ Friedhelm Greis
40 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Der Einbau einer privaten Wallbox ist bisweilen mit hohen Hürden verbunden. (Bild: VW)
Der Einbau einer privaten Wallbox ist bisweilen mit hohen Hürden verbunden. Bild: VW

Die Bundesregierung kann ihren Zeitplan bei der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) offenbar nicht mehr einhalten. Während im vergangenen August noch angekündigt wurde , bis Ende November/Anfang Dezember einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, dürfte das in diesem Jahr nicht mehr zu schaffen sein. Der Referentenentwurf werde veröffentlicht, "sobald die Verbändeanhörung erfolgt. Dies wird voraussichtlich erst im kommenden Jahr der Fall sein" , teilte das Bundesjustizministerium auf Anfrage von Golem.de mit. Es sei geplant, einen Entwurf "demnächst" mit den anderen Ministerien abzustimmen.

Mit der WEG-Reform sollen Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch auf die Errichtung einer Ladestelle in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen erhalten. Basis für die Reform ist der Abschlussbericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe (PDF)(öffnet im neuen Fenster) , den das Ministerium im August vorgestellt hatte. Schon damals hatte Verbraucherschutz-Staatssekretär Gerd Billen eingeräumt, dass die Regelung frühestens im Herbst 2020 in Kraft treten dürfte. Sollte sich der Gesetzgebungsprozess im Bundestag verzögern, könnte der Rechtsanspruch möglicherweise erst im Jahr 2021 gültig werden.

ADAC fordert schnellere Gesetzesänderung

Erst am Mittwoch forderte der Automobilverband ADAC(öffnet im neuen Fenster) Erleichterungen beim privaten Einbau von Ladesäulen. Dazu müssten "Wohnungseigentumsgesetz und Mietrecht schneller als geplant geändert werden, die den Einbau von Lademöglichkeiten in Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern aktuell erheblich hemmen" . Die ADAC-Vizepräsidenten für Verkehr und Technik, Gerhard Hillebrand und Karsten Schulze, kritisierten: "Unter den jetzigen Umständen wird es kaum gelingen, die Elektromobilität für alle Interessierten nutzbar zu machen." Für Verbraucher sei es essenziell, dass sie ihr Fahrzeug unkompliziert zu Hause laden können.

Auch der Energiewirtschaftsverband BDEW oder der Bundesverband E-Mobilität (BEM) werden nicht müde, auf schnelle gesetzliche Änderungen zu drängen. Doch bislang beharrt die Regierung darauf, die Regelungen für die Elektromobilität nicht auszukoppeln, sondern mit einer umfassenden WEG-Reform zu verbinden. Daher könnten die Bundestagsfraktionen für die Diskussion des Entwurfs Expertenanhörungen anberaumen. Das würde die Verabschiedung des Gesetzes weiter verzögern.

Spitzengespräch zum Masterplan Ladeinfrastruktur

Ihre Kritik an der bisherigen Verzögerung könnten die Verbände am Freitag in Berlin loswerden. Denn für diesen Tag haben Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zu einem Spitzengespräch zum Masterplan Ladeinfrastruktur eingeladen. Der im November vom Bundeskabinett beschlossene Masterplan sieht vor, dass es bis zum Jahr 2030 eine Million öffentliche Ladepunkte in Deutschland gibt. Laut Masterplan will die Bundesregierung nun "die Dringlichkeit eines schnellen und entschlossenen Handelns erkannt" haben und bis Ende 2020 "die gesetzgeberischen Maßnahmen zur Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen" umsetzen.


Relevante Themen