Ansgar Heveling: Unionsfraktion begrüßt Kartellbeschwerde gegen Google

Die Unionsfraktion im Bundestag begrüßt das juristische Vorgehen zahlreicher Verlage gegen den Suchmaschinenkonzern Google. Das geltende Recht werde von Google offensichtlich insbesondere auf seinem Nachrichtenportal Google News konsequent nicht beachtet, teilten die Abgeordneten Marco Wanderwitz und Ansgar Heveling (beide CDU) am Dienstag in Berlin mit(öffnet im neuen Fenster) . "Statt in Verhandlungen zu treten, drohte Google den Verlagen per E-Mail mit dem Auslisten ihrer Inhalte. Das zeigt, dass Google seine marktmächtige Position missbraucht - in dem Wissen, dass die eigene Monopolstellung im Netz dieses Verhalten ermöglicht."
Zwölf deutsche Verlage und die Verwertungsgesellschaft (VG) Media hatten am Dienstag Beschwerde beim Bundeskartellamt eingelegt . Hintergrund ist das Vorgehen von Google, das vor dem Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts am 1. August 2013 die Verlage dazu aufgefordert hatte , ihr Einverständnis zu geben, dass Texte und Videos "unentgeltlich in Google News aufgenommen werden sollen" . Darin sehen die Verlage nun einen Missbrauch von Googles Vormachtstellung.
Diese Position wird von der Unionsfraktion nun unterstützt. Google wisse, "dass es im Alleingang festlegen kann, wer im Internet stattfindet und wer nicht" , schrieben Wanderwitz und Heveling weiter. Die Kartellbeschwerde sei "ein deutliches Signal in Richtung EU-Kommission, über die Einleitung eines wettbewerbsrechtlichen Verfahrens gegen Google nachzudenken und nicht auf eine Vereinbarung zu setzen" . Auch im Rechtsraum Internet gälten die Regeln der Sozialen Marktwirtschaft: "Es ist nicht der Stärkste, der die Regeln setzt, sondern der Staat im Interesse der Allgemeinheit." EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia hatte bereits im Februar mitgeteilt , er habe sich mit Google weitgehend geeinigt. Den deutschen Verlagen gehen die Zugeständnisse des Konzerns im Streit um die Bevorzugung eigener Angebote bei den Suchergebnissen aber längst nicht weit genug.
Indizierungspflicht für lizenzpflichtige Verlagsinhalte?
Das kartellrechtliche Vorgehen hatten die Verlage schon seit Jahren beobachtet. Vor zwei Jahren hatte Christoph Keese vom Axel-Springer-Konzern in einem Interview mit Golem.de bereits gesagt , für den Fall, dass Google mit einem Delisting drohe, sei "es ratsam, das Wettbewerbsrecht im Auge zu behalten" . In einer Studie des Berliner Instituts für Strategieentwicklung (IFSE)(öffnet im neuen Fenster) war anschließend über eine Indizierungspflicht lizenzpflichtiger Verlagsinhalte für Suchmaschinen spekuliert worden. Offenbar versuchen die Verlage nun, eine solche für den Marktführer Google per Kartellrecht durchzusetzen.
Nach Ansicht des IT-Fachanwalts Thomas Stadler(öffnet im neuen Fenster) ist die Position der Verlage rabulistisch(öffnet im neuen Fenster) . "Denn die Suchmaschinentreffer, die Google anzeigt, unterfallen als 'kleinste Textausschnitte' überhaupt nicht dem Leistungsschutzrecht. Insoweit besteht auch kein Vergütungsanspruch der Verlage, die diesbezügliche Zahlungsaufforderung der VG Media ist nicht gerechtfertigt" , schreibt Stadler. Die Forderung der Verlage stelle vielmehr eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Anbietern von Inhalten im Netz dar. Es ist laut Stadler "aber nicht Aufgabe des Kartellrechts, eine Besserstellung einer einzelnen Branche herbeizuführen" .



