ANS-Coding: Google-Patent auf freies Kodierverfahren vorerst abgewiesen
Das US-Patentamt hat in einer ersten Entscheidung einer Patentanmeldung von Google auf das freie Kodierverfahren ANS widersprochen. Die Technik soll für die Verwendung in dem Videocodec AV1 patentiert werden. Der Erfinder von ANS hatte Google zuvor öffentlich für diesen Versuch kritisiert.

Für den freien Videocodec AV1 hat das Industriekonsortium Alliance for Open Media (Aomedia) mit vielen verschiedenen neuen Techniken experimentiert, die den Codec im Vergleich zur Konkurrenz verbessern sollten. Das Team hat etwa die Verwendung des Kodierungsverfahren Asymmetric Numeral Systems (ANS) getestet. Google hat später versucht, ein Patent auf diese Verwendung von ANS anzumelden. In einer ersten Entscheidung des US-Patentamtes ist dies aber abgewiesen worden.
Als Erfinder von ANS gilt Jarosław (Jarek) Duda, der an der Universität Krakau forscht. Nach Bekanntwerden der Patentanmeldung hat Duda Google deutlich für diesen Schritt kritisiert und sich an verschiedene Medien gewandt. Immerhin hat der Wissenschaftler seine Arbeiten zu ANS nie patentieren oder anderweitig schützen wollen und seine Arbeit dazu deshalb frei verfügbar auf dem Dokumentenserver Arxiv publiziert.
Duda hat sich auch selbst als dritte Partei an dem Patentverfahren beteiligt, um so zu erreichen, dass der Anmeldung von Google nicht stattgegeben wird und das Patent somit nicht erteilt wird. Aus der Ablehnung des Patentamtes geht unter anderem hervor, dass diese Entscheidung auch deshalb getroffen worden ist, da die Verwendung von ANS in AV1 mit Bezug auf Arbeiten von Duda und anderen als offensichtlich anzusehen ist und deshalb nicht patentierbar ist.
Darüber hinaus wird die Anmeldung abgelehnt, weil die bloße Implementierung einer Idee in Software nicht patentierbar ist und weil die Anmeldung offenbar nicht klar und detailliert genug formuliert worden ist. Die nun getroffene Entscheidung ist allerdings noch nicht endgültig und Google könnte der Entscheidung einerseits widersprechen sowie andererseits die Anmeldung theoretisch noch nachbessern. Die auf IT spezialisierte US-Bürgerrechtsorganisation EFF fordert Google jedoch dazu auf, die Anmeldung endlich zurück zu ziehen.
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Das beweist natürlich das Gegenteil. ;-)
Haben sie damit im Prinzip auch, wenn Google die Anmeldung zum Patent verweigert wurde...
Die wollen damit Geld machen. Wozu sollte man etwas sonst als Patent anmelden?