Anonyme Kritik: Glassdoor muss Nutzerdaten an Arbeitgeber herausgeben

Eine Firma aus Neuseeland hat von der Bewertungsplattform die Herausgabe der Identität anonymer Kritiker eingeklagt und Recht bekommen.

Artikel veröffentlicht am , Daniel Ziegener
Das Urteil könnte Kritik an schlechten Arbeitgebern schwieriger machen.
Das Urteil könnte Kritik an schlechten Arbeitgebern schwieriger machen. (Bild: Glassdoor)

Nachdem ein Einspruch vor Gericht abgewiesen wurde, könnte die Arbeitgeber-Bewertungsplattform Glassdoor dazu verpflichtet werden, Nutzerdaten herauszugeben. Kläger ist das neuseeländische Spielzeugunternehmen Zuru, das bereit im Januar 2022 geklagt hatte. Der Aufhebungsantrag von Glassdoor wurde am 8. Juli 2022 von einem kalifornischen Gericht abgelehnt.

"Das Unternehmen muss der Vorladung von Zuru nachkommen, die unter anderem verlangt, dass Glassdoor Dokumente vorlegt, aus denen hervorgeht, wer die fraglichen Bewertungen geschrieben hat", heißt es in dem Urteil.

In einer Stellungnahme sagt Glassdoor, man sei "zutiefst enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts, die de facto nach neuseeländischem Recht getroffen wurde."

In den Bewertungen wird Zuru als "Burnoutfabrik" mit inkompetentem Management und einer "giftigen Kultur" bezeichnet, in dem Mitarbeiter wie "Schmutz" behandelt würden. Zuru wollte, dass Glassdoor die Identität der anonymen Autoren sowie die Zahl der Leser der Bewertungen offenlegt. Dem Einspruch gegen letzteren Punkt wurde vom Gericht zugestimmt, weil der Aufwand zur Bemessung dieser Zahlen nicht angemessen wäre.

Kritik vs. Verleumdung

Die Bewertungsplattform betont auf ihrer Webseite, dass sie die Rechte ihrer Nutzer auf anonyme und freie Rede verteidigt. "In diesem und vielen anderen Fällen weltweit kämpft Glassdoor energisch für den Schutz und die Verteidigung der Rechte unserer Nutzer, ihre Meinungen zu teilen und frei und authentisch über ihre Erfahrungen am Arbeitsplatz zu sprechen, ohne Angst vor Einschüchterung oder Vergeltung", so das Unternehmen weiter.

Bereits 2017 verlangte ein US-amerikanisches Gericht von Glassdoor die Herausgabe solcher Personendaten. Das neue Urteil zieht die Fähigkeit des Unternehmens, dieses Recht seiner Nutzer durchzusetzen, in Frage.

Bewertungsplattformen wie Glassdoor wurden in der Vergangenheit häufig genutzt, um anonym auf Missstände bei Arbeitgebern hinzuweisen. So tauchten 2016 beispielsweise Berichte über verspätete Gehaltszahlungen beim Spieleentwickler Crytek auf. Auch Berichte über gefälschte positive Bewertungen gab es bereits.

In der vergangenen Woche drohte das österreichische Fintech-Unternehmen Bitpanda einem ehemaligen Arbeitnehmer mit einer Unterlassungserklärung aufgrund verleumderische Behauptungen, nachdem dieser öffentlich Kritik am Unternehmen auf Linkedin äußerte.

Das Urteil könnte es für Arbeitnehmer schwieriger machen, ohne die Sorge vor rechtlichen Konsequenzen derartige Kritik zu äußern.

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Sybok 21. Jul 2022

Das sind aber auch oft einfach nur Deppen, muss man sagen. Es spricht Bände, was ich da...

Lipsum 21. Jul 2022

Das verarbeiten (und damit auch das speichern) braucht eine Rechtsgrundlage. Wenn die...

Jaode 21. Jul 2022

Es wäre zu schön wenn am Ende die Daten soweit öffentlich werden das man sieht das 90...

Maximilian154 21. Jul 2022

Aber das kostet Geld und Glasdoor macht das damit sicher nicht freiwillig aus...



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