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Ankaufplattform: Verbraucherzentrale warnt vor Elektronikankäufer Cleverbuy

Das Geld für Smartphones , Tablets und Notebooks kommt laut Betroffenen zu spät oder gar nicht. Die Verbraucherzentrale rät dranzubleiben.
/ Achim Sawall
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Werbung an der Elektronikplattform Cleverbuy. (Bild: Cleverbuy)
Werbung an der Elektronikplattform Cleverbuy. Bild: Cleverbuy

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) warnt vor der Ankaufplattform Cleverbuy. Laut Betroffenen erhalten Nutzer ihre Zahlungen für eingeschickte Smartphones, Tablets und ähnliches entweder verspätet oder gar nicht. Das berichtet die VZBV am 8. November 2024(öffnet im neuen Fenster) . In den AGB der Plattform ist geregelt, dass die Zahlung binnen vierzehn Werktagen ab Versendung der elektronischen Annahmeerklärung erfolgen soll.

"Betroffene beschweren sich in den Verbraucherzentralen seit mehreren Monaten darüber, dass sie teilweise monatelang auf die Auszahlung des vereinbarten Ankaufpreises warten müssen. Bis dahin werden sie mit fadenscheinigen Ausreden für die Verzögerungen hingehalten" , erklären die Verbraucherschützer.

Das Unternehmen Cleverbuy in Krefeld hat keine Pressestelle. Als Kontakt angegeben sind die E-Mailadresse info@cleverbuy.de sowie eine Telefonnummer, bei der sich eine Sprachbox ohne Nennung des Unternehmensnamens meldet. Darauf kann eine Nachricht hinterlassen werden.

Kein ordentliches Firmenschild bei Cleverbuy

Die Westdeutsche Zeitung berichtete am 22. Oktober 2024(öffnet im neuen Fenster) , dass "zahlreiche Strafanzeigen wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft in Krefeld" vorlägen. Als Adresse des Unternehmens dient laut dem Fotobericht ein wenig professionell wirkender Adressaufkleber: Eine selbstklebende Klarsichtfolie hält einen Ausdruck des Firmennamens auf Papier am Klingelschild.

Die VZBV mahnte Cleverbuy wegen irreführender Werbung ab. Zudem beanstandet der Verein die irreführende Werbung mit Google-Nutzerbewertungen. Entgegen dem tatsächlich sehr schlechten Gesamtergebnis bei den Bewertungen wird mit einem erheblich besseren Ergebnis geworben.

Der Bundesverband rät, Cleverbuy eine Frist zur Auszahlung des vereinbarten Ankaufpreises zu setzen: "Wenn alles nicht fruchtet, lassen Sie sich von Ihrer Verbraucherzentrale unterstützen oder beauftragen einen Rechtsanwalt für die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs."


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