Anhörung zum Heizungsgesetz: Experten befürchten hohe Kosten für Mieter
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Die Pläne der Bundesregierung für eine Reform des Heizungsgesetzes stoßen bei Experten und Interessenvertretern auf viel Kritik. In einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Bundestags(öffnet im neuen Fenster) am 22. Juni 2026 haben mehrere Sachverständige zwar die geplanten Änderungen am bisherigen Gesetz befürwortet, jedoch einen hohen bürokratischen Aufwand und erhebliche Kostenrisiken der neuen Pläne moniert. Zudem warnte ein Jurist davor, dass der Gesetzentwurf(öffnet im neuen Fenster) (PDF) gegen den grundgesetzlich verankerten Klimaschutz verstoßen könnte.
Die Koalition will mit dem sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das Heizungsgesetz der Ampelkoalition ersetzen. Hauptpunkt ist die Abkehr von der Vorgabe, dass bei neuen Heizungen in der Regel mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden müssen. Gestrichen werden soll der bisherige Paragraf 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Der schreibt vor, dass bestimmte Heizkessel mit mehr als 30 Jahren Betriebsdauer nicht mehr genutzt werden dürfen. Zudem entfällt damit das Verbot, Heizkessel nach dem Jahr 2045 noch mit fossilen Brennstoffen zu betreiben.
Weiterhin sieht der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf eine sogenannte Biotreppe vor: Ab Januar 2029 sollen mindestens zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Damit enden die Stufen. In Artikel 143h des Grundgesetzes(öffnet im neuen Fenster) ist jedoch die "Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045" festgeschrieben.
Mieterbund warnt vor Kostenrisiken
In der fast zweieinhalbstündigen Anhörung ging es um die Fragen, welche Kosten mit dem klimafreundlichen Umbau der Heizungsanlagen verbunden sind, ob damit das Ziel der Klimaneutralität erreicht und die bestehende Verunsicherung durch neue politische Vorgaben beseitigt werden kann.
Vor allem Mietervertreter ließen kaum ein gutes Haar an den Plänen. Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes gehen sie "mit erheblichen Kostenrisiken für Mieter einher". Bundesdirektor Florian Becker sagte: "Der Betrieb einer Gas- oder Ölheizung wird durch die Beimischung CO2-neutraler Brennstoffe, durch die CO2-Bepreisung und Netzentgelte deutlich teurer als andere Heizoptionen. Technologieoffenheit darf nicht auf Kosten der Mieterinnen und Mieter gehen, denn die Entscheidung über Heizung, Energieträger und Gebäudezustand treffen allein die Vermieter."
Deren Lobbyverband Haus & Grund begrüßte hingegen "die Abschaffung aller Paragrafen, die als Heizungsgesetz bekannt geworden sind". Verbandspräsident Kai Wernecke sagte mit Blick auf das Klimaneutralitätsgebot von 2045: "Wir wissen nämlich eins: In 18 Jahren, sechs Monaten und acht Tagen, Stand heute, kann man keine fossilen Heizungen mehr benutzen."
Daher wüssten die privaten Eigentümer sehr genau, "sie müssen jetzt einmalig in eine Heizung investieren, die man auch dann noch betreiben kann". Diese müsse zu 100 Prozent für erneuerbare Energien geeignet sein. "Niemand hat die Lust, zwei Heizungen in 18 Jahren einzubauen", so Wernecke und er verwies darauf, dass im Jahr 2025 deutlich mehr Wärmepumpen eingebaut worden seien, während der Einbau von Gas- und Ölheizungen eingebrochen sei.
Ähnlich äußerte sich der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). "Die Wärmepumpe hat sich auch im Gebäudebestand als zentrale Zukunftstechnologie etabliert und entwickelt sich positiv. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass es nicht die eine Lösung für alle Gebäude gibt. Hybridheizungen, Biomasse, grüne Gase und weitere Optionen bleiben notwendig. Das Gesetz darf deshalb nicht erneut in Richtung Technologieeinseitigkeit verändert werden", sagte Verbandspräsident Michael Hilpert.
Die zentrale Frage, ob klimaneutrale Brennstoffe zu bezahlbaren Preisen im Jahr 2045 zur Verfügung stehen, klammert das Gesetz jedoch aus.
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